Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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Tc) bei der Untersuchung von Vieh vor 
dem Verladen und bei oder nach 
dem Entladen im Eisenbahn- und 
Schiffsverkehre; 
d) bei der Untersuchung der beim Berg— 
werks= oder Schiffahrtsbetrieb und 
der beim Gewerbebetrieb im Um- 
herziehen benutzten Haustiere; 
e) bei allgemeinen Tieruntersuchungen, 
insbesondere bei der etwaigen Un- 
tersuchung sämtlicher Schafbe- 
stände, und den auf Grund des § 29 
des Viehseuchengesetzes vorgenom- 
menen Untersuchungen? " 
6. In wieviel Fällen sind Seuchen- 
herde von Rotz, Lungenseuche oder Räude 
bei Vornahme der Schlachtvieh= und 
Fleischbeschau aufgedeckt worden? 
7. In wieviel Fällen ist zur Ermitte- 
lung von Seuchenausbrüchen von Impf- 
oder Blutproben Gebrauch gemacht wor- 
den? 
Welche Arten des Verfahrens wurden 
hierbei angewandt, und welche Ergebnisse 
sind erzielt worden? 
8. In wieviel Fällen hat eine Impfung 
der für die Seuche empfänglichen Tiere 
in verseuchten und in unverseuchten Be- 
ständen (Notimpfung und Schutzimpfung) 
auf polizeiliche Anordnung stattgefunden? 
Welche Impfstoffe sind hierbei ver- 
wandt, und welche Erfolge sind erzielt 
worden? 
9. In wieviel Fällen ist bei Maul= und 
Klauenseuche von der Tötung seuchen- 
kranker und verdächtiger Tiere Gebrauch
	        
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