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Tc) bei der Untersuchung von Vieh vor
dem Verladen und bei oder nach
dem Entladen im Eisenbahn- und
Schiffsverkehre;
d) bei der Untersuchung der beim Berg—
werks= oder Schiffahrtsbetrieb und
der beim Gewerbebetrieb im Um-
herziehen benutzten Haustiere;
e) bei allgemeinen Tieruntersuchungen,
insbesondere bei der etwaigen Un-
tersuchung sämtlicher Schafbe-
stände, und den auf Grund des § 29
des Viehseuchengesetzes vorgenom-
menen Untersuchungen? "
6. In wieviel Fällen sind Seuchen-
herde von Rotz, Lungenseuche oder Räude
bei Vornahme der Schlachtvieh= und
Fleischbeschau aufgedeckt worden?
7. In wieviel Fällen ist zur Ermitte-
lung von Seuchenausbrüchen von Impf-
oder Blutproben Gebrauch gemacht wor-
den?
Welche Arten des Verfahrens wurden
hierbei angewandt, und welche Ergebnisse
sind erzielt worden?
8. In wieviel Fällen hat eine Impfung
der für die Seuche empfänglichen Tiere
in verseuchten und in unverseuchten Be-
ständen (Notimpfung und Schutzimpfung)
auf polizeiliche Anordnung stattgefunden?
Welche Impfstoffe sind hierbei ver-
wandt, und welche Erfolge sind erzielt
worden?
9. In wieviel Fällen ist bei Maul= und
Klauenseuche von der Tötung seuchen-
kranker und verdächtiger Tiere Gebrauch