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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
3. Stück vom Jahre 1912.
Inhalt: Nr. 9. Bekanntmachung, Anderungen der Ordnung der Pädagogischen Prüfung an der Universität
Leipzig vom 6. Juni 1908 betr. S. 13. — Nr. 10. Verordnung, den juristischen Vorbereitungsdienst
im Geschäftsbereiche der inneren Verwaltung und die Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst in diesem
Geschäftsbereiche betr. S. 15. — Nr. 11. Verordnung über die Erweiterung der Strafbefugnisse des
jetzigen Gemeindevorstandes in Oberplanitz. S. 16. — Nr. 12. Verordnung, eine Abänderung der
Ausführungsverordnung zur Reichsgewerbeordnung vom 28. März 1892 betr. S. 17. — Nr. 13. Ver-
ordnung, den Verkehr mit schweren Kraftfahrzeugen betr. S. 17. — Nr. 14. Nachtrag zu der Urkunde
über die Stiftung eines Erinnerungskreuzes für die Jahre 1870/1871. S. 24. — Nr. 15. Bekanntmachung,
die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden betr. S. 26.
Nr. 9. Bekanntmachung,
Anderungen der Ordnung der Pädagogischen Prüfung an der Universität
Leipzig vom 6. Juni 1908 betreffend;
vom 13. Februar 1912.
D.“ Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat beschlossen, die Ord-
nung der Pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig vom 6. Juni 1908
(G.= u. V.-Bl. S. 200) folgendermaßen zu ändern.
1. In §9), treten an Stelle der Worte „Wenigstens ein Fach hat der Kandidat
als Hauptfach zu wählen“ die Worte: „Wenigstens zwei Fächer hat der Kandidat als
Hauptfächer zu wählen“.
2. In § 12,b5 erhält der Schluß die Fassung: „Verständnis für die praktischen
Aufgaben und Ziele der evangelischen Kirche; Vertrautheit mit den wichtigsten Tat-
sachen der Religionsgeschichte."“
3. In § 14, b treten an Stelle der Worte „die Hauptwerke der mittelhochdeutschen
Literatur“ die Worte: „die alt= und mittelhochdeutsche Literatur auch hinsichtlich der
Wortgeschichte“.
Ausgegeben zu Dresden, den 14. März 1912. 3