Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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Gruppe 33. 
Eingeschaltet wird 
zwischen den Ziffern 6 und 7: 
„b a. Obersekretäre bei der Verwaltung der direkten Steuern (Kap. 20).“, 
zwischen den Ziffern 10 und 11: 
„10 a. Obersekretäre bei den Oberversicherungsämtern (Kap. 68).“ 
Gruppe 35, b. 
Vor Ziffer 1 wird eingeschaltet: 
„1. Erster Polizeileutnant (zugleich Stellvertreter des Polizeihauptmanns) 
bei der Polizeidirektion zu Dresden (Kap. 48). 
2. Tierarzt bei der bakteriologischen Untersuchungsanstalt in Dresden 
(Kap. 56).“ 
Ziffer 3: 
„Bauamtsarchitekt bei der Baudirektion des Ministeriums des Innern 
(Kap. 70)."“ 
wird gestrichen. 
Die bisherigen Ziffern 1, 2, 4 und 5 werden geändert in 3, 4, 5 und 6. 
Gruppe 48. 
Bei Ziffer 5 werden die Worte „Betriebsinspektor, Maschineninspektor“ gestrichen, 
dafür wird gesetzt: 
„Vertrauensarzt"“. 
Zwischen den Ziffern 7 und 8 wird eingeschaltet: 
„7 a. Amtshauptleute, soweit sie nicht der 55. Besoldungsgruppe zugeteilt 
sind (Kap. 43)." 
Bei Ziffer 13 wird vor „(Kap. 79)“ eingeschaltet: 
„, Vorstand des Hydrotechnischen Amtes“. 
Die Bemerkung zu Ziffer 13 erhält folgende Fassung: 
„Sechs Vorstände je 600 “ Stellenzulage."“ 
Bei Ziffer 14 wird die Bezeichnung „Vermessungsinspektor“ geändert in: 
„Vermessungsamtmann“. 
Gruppe 51. 
Die auf den Direktor der Zentralstelle für öffentliche Gesundheitspflege zu Dresden 
bezügliche Bemerkung bei Ziffer 3 erhält folgende Fassung: 
„Der Stelleninhaber rückt, solange er das Amt als Präsident des Landesgesund- 
heitsamts (Kap. 52) bekleidet, nur bis 6000 &#I im Gehalte auf.“"
	        
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