Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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Gruppe 54. 
Geändert wird bei Ziffer 3 die Bezeichnung „Landesmedizinalkollegium“ in: 
„Landesgesundheitsamt“. 
Zwischen den Ziffern 3 und 4 wird eingeschaltet: 
„3 a. Landes-Tierzuchtdirektor (Kap. 60)."“ 
Gruppe 56. 
Zwischen den Ziffern 4 und 5 wird eingeschaltet: 
„4 a. Ständiges Mitglied des Landesversicherungsamtes (Kap. 68).“ 
Gruppe 59. 
Bei Ziffer 3 wird an Stelle „Landesmedizinalkollegiums“ gesetzt: 
„Landesgesundheitsamts“. 
Gruppe 60. 
Bei Ziffer 6 wird hinter „Gewerbetechnischer Rat“ eingeschaltet: 
„„ Medizinischer Rat, Bautechnischer Rat, Rat für Veterinärsachen 
(Landestierarzt)“. 
Zur Zusammenstellung B. 
Ziffer 1. 
Gestrichen wird: 
„Nicht über 200 ! Famuli und Amanuenses bei der Universität (Kap. 91)."“ 
Ziffer 12. 
Gestrichen wird: 
„1500 bis 1800, im Durchschnitt 1650 M. Okonomischer Kommissar bei 
den Landesanstalten (Kap. v0).“ 
Ziffer 21. 
„Observator“ wird geändert in: 
„Observatoren“. 
Ziffer 22. 
Gestrichen wird: 
„b) Gendarmeriesekretär bei der Gendarmerieanstalt (Kap. 47.“ 
sowie der dem Worte „Direktionsreferendare“ vorgesetzte Ordnungsbuchstabe: 
„a)“.
	        
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