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24.
Gestrichen wird: Ziffer
„4000 /é. Medizinischer Rat beim Ministerium des Innern (Kap. 42)
Teilhauptamt —.“
Zi 26.
Gestrichen wird: Ziffer
„Nicht über 4500 MK. Direktoren, Dirigenten und Vorstände bei den aka-
demischen Lehranstalten der Universität (Kap. 91) — Teilhauptämter —."
Zwischen den Ziffern 27 und 28 wird eingeschaltet:
„27 a. Nicht über 5000./(. Medizinischer Hilfsarbeiter beim Landes-
gesundheitsamte (Kap. 52)7."
.».. . Jiffer 31.
Gestrichen wird: Fiff
„6000 „M. Direkior der Zeichenschule (Borschule der Kunstgewerbeschule)
zu Dresden (Kap. 59).“
·- -- Ziffer 33.
Gestrichen wird: Ziff
„6500 . Landestierarzt (Kap. 55) — Teilhauptamt
Ziffer 36.
Zwischen a und b wird eingeschaltet:
„b) Gerichtsärzte in Dresden und Leipzig (Kap. 10). Vorbehältlich etwaiger
Mehrbezüge nach den §8§ 181, 182 der Geschäftsordnung für die Justiz-
behörden, die jedoch nicht pensionsfähig sind."“
Der bisherige Ordnungsbuchstabe b) wird geändert in:
)
Zwischen den Ziffern 39 und 40 wird eingeschaltet:
„39 a. 10 000 .M. Oberlandesgerichtsräte — 7 Stellen für die dienst—
ältesten Oberlandesgerichtsräte — (Kap. 39).“
Zur Zusammenstellung C.
Ziffer 5.
Der Text unter a erhält folgende Fassung:
„Medizinischer Beirat der Kreishauptmannschaft Bautzen und Beiräte mit
akademischer Bildung in baupolizeilichen Angelegenheiten bei Kreishaupt-
mannschaften (Kap. 43).“