Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

Arten und 
Dauer der 
Lehrgänge. 
Teilnehmer- 
zahl. 
Zulassung. 
— 488 — 
A. 
Bestimmungen über die Ausbildung und Fortbildung von Turn- 
lehrern und Turnlehrerinnen an der Königlichen Turnlehrer- 
bildungsanstalt zu Dresden. 
§ 1. Zur Ausbildung von Turnlehrern und Turnlehrerinnen werden an der 
Turnlehrerbildungsanstalt zu Dresden Lehrgänge und zwar bis auf weiteres in einem 
Jahre für Turnlehrer und im folgenden für Turnlehrerinnen abgehalten. 
Sie beginnen in der Regel Mitte Juni und dauern bis kurz vor Ostern. 
Der Beginn wird im Dresdner Journal und in der Leipziger Zeitung bekannt 
gegeben. 
Für Studierende der Universität Leipzig oder Kandidaten des höheren Schul- 
amtes oder der Pädagogik, die an dem zu ihrer Vorbereitung am Lehrerseminare 
zu Leipzig eingerichteten Lehrgange wenigstens zwei Halbjahre hindurch regelmäßig 
und mit Erfolg teilgenommen haben, wird bis auf weiteres alljährlich an der Turn- 
lehrerbildungsanstalt zu Dresden ein Abschlußlehrgang abgehalten. 
Er beginnt Mitte August und dauert bis Anfang OÖktober. 
Zur Fortbildung von bereits im Amte stehenden Lehrern und Lehrerinnen 
im Turnen finden in der Zeit zwischen Ostern und Mitte Juni nach Bedarf Lehr- 
gänge statt. 
An ihre Stelle können kürzere Lehrgänge treten, die lediglich der Ausbildung von 
Lehrern oder Lehrerinnen in der Leitung von Volks= und Jugendspielen dienen. 
Auch können Lehrgänge für Vereinsturnlehrer (§ 3 Absatz 3 und § 250 abgehalten 
werden. 
Das Nähere über diese zur Fortbildung bestimmten Lehrgänge wird in den vor- 
genannten Blättern bekannt gemacht. 
J. 
Lehrgänge zur Ausbildung von Turnlehrern und Turnlehrerinnen. 
82. Die Höchstzahl der Teilnehmer an einem Lehrgange beträgt in der Regel 24. 
833. Zur Ausbildung werden Bewerber zugelassen, die das 21. und Be— 
werberinnen, die das 19. Lebensjahr vollendet und in der Regel das 27. nicht über— 
schritten haben, ihre sittliche Unbescholtenheit und körperliche Tauglichkeit nachweisen,
	        
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