Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

Muster 3 (zu § 17). 
  
................................. Bekenntnisses,vorgebildet................ 
(Angabe der zuletzt besuchten Schule oder des besuchten Lehrganges) 
.................................. und auf der Königlichen Turnlehrerbildunge- 
anstalt zu Dresden, hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 19 die Prüfung für 
Turn- und Schwimmlehrer 
nach Maßgabe der Prüfungsordnung vom 12. November 1912 bestanden und die 
Hauptzensur 
erhalten. Inhaber. ist berechtigt, die Bezeichnung „staatlich geprüfte..Turn- 
und Schwimmlehrer" zu führen. (Bei den in § 5 Absatz 2 genannten Bewerbern wird 
hinzugefügt: 
„Er (Sie) ist befähigt zur Anstellung als Turn= und Schwimmlehrer an höheren 
Lehranstalten“) 
Dresden, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19. . . . . 
HEEIIIEIIIIIIIIIIEIEIEIEIEIIIIIIEIIIIIIIIIIIIIBIEIEIIIIIBIIIIEELELEEEEEEEILEIIIIIEIEIEIIIIIIIIIIEIIIIIIIIEIIIIEIEIIIIIII 
Königlicher Kommissar. (Stempel) Direktor der 
Turnlehrerbildungsanstalt. 
Einzelzensuren siehe umstehend.
	        
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