Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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Muster 4 (zu §+ 18). 
  
Zeugnis. 
geborenden 1 zu............................ 
................................. Bekenntnisses,hatinderZeitvom......... 
....................... 19....andemAusbildungslehrgangefürTurnlehreran 
der Königlichen Turnlehrerbildungsanstalt zu Dresden regelmäßig teilgenommen. 
Auf Grund der von ihm abgelegten Prüfung wird ihm die Befähigung zur Leitung 
— 
von Ubungen in Turnvereinen zugesprochen und das 
ZBengnis als Vereinsturnlehrer 
ausgestellt. 
Erx ist berechtigt, die Bezeichnung „staatlich geprüfter Vereinsturnlehrer“" zu führen. 
Einzelzensuren. 
Turnfertigkeit 
Königlicher Kommissar. (Stempel) Direktor der 
Turnlehrerbildungsanstalt.
	        
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