Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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Bei besonderen, vom Entwicklerraume getrennten Gasbehältern muß das Zurück— 
treten von Gas in den Entwickler durch einen Wasserabschluß verhindert werden, der 
durch den im Gasbehälter herrschenden Druck nicht störend beeinflußt werden darf. 
Die Zurückleitung von Gas in den Entwickler zwecks Entschlammung unter Druck 
wird durch diese Bestimmung nicht betroffen. 
9. Der Gasbehälter muß mit einem Abzugsrohre (Sicherheitsrohre) versehen 
sein, das das Abströmen des Gases bewirkt, sobald der Gasbehälter nicht mehr auf— 
nahmefähig ist und der Gasdruck nahe an die durch die Höhe des Wasserabschlusses 
bedingte Grenze steigt. Vorrichtungen zur Absperrung des Abzugsrohrs dürfen nicht 
angebracht werden. Die Führung des Abzugsrohrs muß den Vorschriften des 88 
der Verordnung entsprechen. Die Weite des Sicherheitsrohrs muß bei Gasbehältern, 
denen das Gas vom Entwickler durch eine Rohrleitung zugeführt wird, mindestens 
der Weite der Rohrleitung entsprechen. 
Die Anbringung des Abzugsrohrs ist nicht erforderlich, wenn der Entwickler mit 
einem solchen versehen ist, sofern dadurch gleichzeitig überschüssiges Gas aus dem Gas- 
behälter abgeführt werden kann, sowie bei Aufstellung von Gasbehältern im Freien. 
10. Es ist dafür zu sorgen, daß das Gas für den Verwendungszweck hinreichend 
trocken in die Leitung gelangt. 
C. Reiniger. 
11. Bei allen Azetylengasentwicklungsapparaten muß in zuverlässiger Weise 
dafür gesorgt sein, daß das Gas in technisch reinem Zustande, d. h. hinreichend frei 
von Phosphorwasserstoff, Schwefelwasserstoff, Ammoniak und dergleichen in die 
Gebrauchsleitung gelangt. Die Art der Reinigung ist in der vor der Inbetriebsetzung 
des Apparats der Ortspolizeibehörde vorzulegenden Beschreibung anzugeben. Reiniger 
sind in der Regel hinter dem Gasbehälter und, sofern mehrere Reiniger zur gleich- 
zeitigen Benutzung angeordnet werden, derart anzuordnen, daß sie einzeln oder 
gruppenweise ausgeschaltet werden können und daß das Gas im Reiniger gleichmäßig 
verteilt wird. 
Erforderlichenfalls (insbesondere bei getrennt vom Entwickler aufgestellten Gas- 
behälter) ist der Apparat außer mit einer Reinigungsanlage noch mit einem Wäscher 
zu versehen. Dieser kann zugleich als Wasserabschluß zwischen Entwickler und Gas- 
behälter ausgebildet sein. Er muß Vorrichtungen erhalten, die das Nachfüllen von 
Wasser während des Betriebs ermöglichen und einen zu hohen Flüssigkeitsstand 
vermeiden lassen. 
Azetylenanlagen für eine Stundenleistung von mindestens 3000 Liter Gas müssen 
mindestens mit einem besonderen Wäscher und zwei umschaltbaren Reinigungsanlagen 
versehen werden.
	        
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