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Querschnitte in drei Abteilungen geteilt. Die Einsenkungsebenen jeder derselben
werden für sich vermessen.
4. Vermessung der Einsenkungsebenen der mittleren Abteilung des Eichraums:
a) Die Länge dieser Abteilung wird zwischen den sie begrenzenden beiden Quer—
schnitten parallel zur Längenachse des Schiffes ermittelt. Die Messung erfolgt
bei vorhandenem glatten Deck unmittelbar auf diesem, bei anderer Deckform
und bei ungedeckten Fahrzeugen an der zu dem Behufe zwischen den beiden
höchstgelegenen festen Endpunkten des Schiffes gespannten Leine (A. 1. VII)
mittels der Meterstöcke.
b) Die gefundene Länge wird in eine gerade Anzahl gleicher Teile geteilt, deren
Länge bei einer Länge der Abteilung bis zu 20 m über Zm, bei einer Länge
der Abteilung von 20 m und mehr über 5mn nicht hinausgehen darf. Die
Anzahl der Teile soll nicht größer sein, als zur Durchführung dieser Vorschrift
erforderlich ist.
Nachdem mittels eines Meterstocks oder des Meßbandes die einzelnen
Teilpunkte abgesetzt sind, wird ihre Lage am Schiffe rechtwinklig zur Längs-
schiffsebene auf die beiden Bordwände übertragen.
c) Demnächst wird der Ort jedes Teilpunkts auf die darunter durch Kreidestriche
bemerkbar gemachten, drei zu vermessenden Einsenkungsebenen übertragen.
Mittels einer an jedem Teilpunkt querschiffs über das Fahrzeug gelegten
und auf der einen Seite darüber hinausragenden Latte, oder, wenn das in-
folge der Einrichtung des Fahrzeugs umständlich sein sollte, mittels eines Band-
maßes wird in einer sich dazu eignenden Höhe die ganze, von Bord zu Bord
sich erstreckende Breite des Fahrzeugs gemessen.
Demnächst wird mittels eines am überragenden Teile der Latte oder eines
entsprechend festgehaltenen Auslegers frei herabhängenden Lotes für jeden
Teilpunkt der Länge des Fahrzeugs, auf einer seiner Seiten der Unterschied
der soeben gemessenen Bordbreite und der Breite an jeder der drei Einsenkungs-
ebenen bestimmt. Unter Verdoppelung dieses Unterschieds findet man je
nach der Form des Schiffes durch Addition oder Subtraktion für jeden Teil-
punkt der Länge die gesuchten Breiten zwischen den äußeren Bordwänden in
jeder der zu messenden drei Einsenkungsebenen.
d) Wenn die Schiffswand (wie bei klinkergebauten Schiffen) Absätze bildet, so wird
jeder Abstand der Lotleine von der Bordwand, welcher in die Nähe eines
solchen Absatzes fällt, sowohl oberhalb wie unterhalb desselben gemessen und
das arithmetische Mittel zwischen beiden Maßen als der wahre Abstand an-
genommen.
1913. 48