Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

— 345 — 
Querschnitte in drei Abteilungen geteilt. Die Einsenkungsebenen jeder derselben 
werden für sich vermessen. 
4. Vermessung der Einsenkungsebenen der mittleren Abteilung des Eichraums: 
a) Die Länge dieser Abteilung wird zwischen den sie begrenzenden beiden Quer— 
schnitten parallel zur Längenachse des Schiffes ermittelt. Die Messung erfolgt 
bei vorhandenem glatten Deck unmittelbar auf diesem, bei anderer Deckform 
und bei ungedeckten Fahrzeugen an der zu dem Behufe zwischen den beiden 
höchstgelegenen festen Endpunkten des Schiffes gespannten Leine (A. 1. VII) 
mittels der Meterstöcke. 
b) Die gefundene Länge wird in eine gerade Anzahl gleicher Teile geteilt, deren 
Länge bei einer Länge der Abteilung bis zu 20 m über Zm, bei einer Länge 
der Abteilung von 20 m und mehr über 5mn nicht hinausgehen darf. Die 
Anzahl der Teile soll nicht größer sein, als zur Durchführung dieser Vorschrift 
erforderlich ist. 
Nachdem mittels eines Meterstocks oder des Meßbandes die einzelnen 
Teilpunkte abgesetzt sind, wird ihre Lage am Schiffe rechtwinklig zur Längs- 
schiffsebene auf die beiden Bordwände übertragen. 
c) Demnächst wird der Ort jedes Teilpunkts auf die darunter durch Kreidestriche 
bemerkbar gemachten, drei zu vermessenden Einsenkungsebenen übertragen. 
Mittels einer an jedem Teilpunkt querschiffs über das Fahrzeug gelegten 
und auf der einen Seite darüber hinausragenden Latte, oder, wenn das in- 
folge der Einrichtung des Fahrzeugs umständlich sein sollte, mittels eines Band- 
maßes wird in einer sich dazu eignenden Höhe die ganze, von Bord zu Bord 
sich erstreckende Breite des Fahrzeugs gemessen. 
Demnächst wird mittels eines am überragenden Teile der Latte oder eines 
entsprechend festgehaltenen Auslegers frei herabhängenden Lotes für jeden 
Teilpunkt der Länge des Fahrzeugs, auf einer seiner Seiten der Unterschied 
der soeben gemessenen Bordbreite und der Breite an jeder der drei Einsenkungs- 
ebenen bestimmt. Unter Verdoppelung dieses Unterschieds findet man je 
nach der Form des Schiffes durch Addition oder Subtraktion für jeden Teil- 
punkt der Länge die gesuchten Breiten zwischen den äußeren Bordwänden in 
jeder der zu messenden drei Einsenkungsebenen. 
d) Wenn die Schiffswand (wie bei klinkergebauten Schiffen) Absätze bildet, so wird 
jeder Abstand der Lotleine von der Bordwand, welcher in die Nähe eines 
solchen Absatzes fällt, sowohl oberhalb wie unterhalb desselben gemessen und 
das arithmetische Mittel zwischen beiden Maßen als der wahre Abstand an- 
genommen. 
1913. 48
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.