Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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89 der Ordnung für die theologischen Kandidatenprüfungen in Leipzig vom 
3. Februar 1902 (G.= u. V.-Bl. S. 8) dahin zu ändern, daß in Ziffer 1 auf 
der ersten Zeile die Worte „in lateinischer Sprache abgefaßter“ wegfallen. 
Dresden, den 18. August 1913. 
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 
Dr. Beck. 
Lorenz. 
Nr. 72. Bekanntmachung, 
den zwischen Preußen und Sachsen zwecks Herstellung einer Verbindungs- 
bahn vom Haltepunkte Techwitz der Eisenbahnlinie Altenburg—Zeitz nach 
dem neuen Gemeinschaftsbahnhofe Zeitz zu dem Vertrage zwischen Preußen, 
Sachsen und Sachsen-Altenburg vom 12. November 1895, betreffend die staats- 
rechtlichen Verhältnisse der Altenburg — Zeitzer Eisenbahn, abgeschlossenen 
Zusatzvertrag betreffend; 
vom 18. August 1913. 
Nochdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung 
zu dem Vertrage zwischen Preußen, Sachsen und Sachsen-Altenburg vom 12. No- 
vember 1895, betreffend die staatsrechtlichen Verhältnisse der Altenburg-Zeitzer Eisen- 
bahn (G.= u. V.-Bl. 1896 S. 58), ein Zusatzvertrag wegen Herstellung einer Ver- 
bindungsbahn vom Haltepunkte Techwitz der Eisenbahnlinie Altenburg-Zeitz nach dem 
neuen Gemeinschaftsbahnhofe Zeitz unter dem 26. Mai dieses Jahres abgeschlossen 
worden ist, wird derselbe nach erfolgter beiderseitiger Allerhöchster Ratifikation in 
der Anlage unter □ hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Dresden, den 18. August 1913. 
Die Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten 
und der Finanzen. 
Für den Minister: Für den Minister: 
von Leipzig. Elterich. 
Falke. 
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