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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
21. Stück vom Jahre 1913.
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Inhalt: Nr. 90. Verordnung über Abänderung strom= und schiffahrtspolizeilicher Vorschriften für die Schiff-
fahrt und Flößerei auf der Elbe. S. 503. — Nr. 91. Bekanntmachung, die Vereinigung der Straßen-
und Wasser-Bauämter Pirna I und II zu einem Straßen= und Wasser-Bauamte betr. S. 504. — Nr. 92.
Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Einrichtung einer staatlichen Pferdeversicherung
vom 29. Januar 1909. S. 504. — Nr. 93. Verordnung, die Anlegung von Mündelgeldern bei der
Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz betr. S. 505. — Nr. 94. Bekanntmachung, die anderweite Regelung
der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militärbehörden der Armee
betr. S. 506. — Nr. 95. Verordnung, die Verleihung des Enteignungsrechts zur Fortsetzung der schmal-
spurigen Eisenbahn Hetzdorf—Eppendorf bis Großwaltersdorf betr. S. 513. — Nr. 96. Bekanntmachung,
betr. den übernahmeverkehr zwischen dem Deutschen Reiche einerseits und Großbritannien und Irland ander-
seits. S. 514. — Nr. 97. Verordnung, die Prüfung und Anstellung der Expeditionsbeamten im Ge-
schäftsbereiche des Justizministeriums betr. S. 515. — Nr. 98. Gesetz, die vorläufige Erhebung der Steuern
und Abgaben im Jahre 1914 betr. S. 520. — Nr. 99. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes
auf der vollspurigen Verbindungsbahn Techwitz—Zeitz betr. S. 522.
Nr. 90. Verordnung
über Abänderung strom= und schiffahrtspolizeilicher Vorschriften für die
Schiffahrt und Flößerei auf der Elbe;
vom 10. November 1913.
1.
In der Verordnung, strom= und schiffahrtspolizeiliche Vorschriften für die Schiff-
fahrt und Flößerei auf der Elbe betreffend, vom 9. Januar 1894 (G.= u. V.-Bl.
S. 24) werden in § 33 unter Ziffer 1 der Punkt b „für die Stromstrecke entlang
der Pillnitzer Insel“ und unter Ziffer 2 die Worte „von Söbrigen bis Hosterwitz“
gestrichen, während Punkt c unter Ziffer 1 mit „b“ bezeichnet wird.
2.
In der Anlage A zur Verordnung, enthaltend einige Abänderungen der Ver-
ordnung vom 9. Januar 1894, strom- und schiffahrtspolizeiliche Vorschriften für die
Schiffahrt und Flößerei auf der Elbe betreffend, vom 2. April 1912 (G.= u. V.-Bl.
Ausgegeben zu Dresden, den 15. Dezember 1913. 71