Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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auf Ansuchen angerechnet werden können. Doch bedarf es zu solcher Nachprüfung 
der Genehmigung des Ministeriums. 
Meldung § 6. (1) Die Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind bei dem Bezirksschul- 
zur Prüfung inspektor des Aufenthaltsortes einzureichen und zwar von Bewerberinnen, die sich 
am Lehrerinnenseminare zu Callnberg der Prüfung unterziehen, bis auf weiteres 
bis zum 1. Oktober, von allen übrigen Bewerbern bis zum 1. Mai. 
(2) In dem Gesuche hat der Bewerber außer seiner Wohnung genau anzugeben, 
a) in welchen Unterrichtsfächern, Klassen und Schuljahren er bisher unterrichtet 
hat und wie lange Zeit in den einzelnen Fächern und Klassen, 
b) das wissenschaftliche Unterrichtsfach, mit dem er sich, abgesehen von Religion, 
Deutsch und Pädagogik, eingehend beschäftigt hat, und in dem er schriftlich 
und mündlich geprüft zu werden wünscht. 
(s) Als Prüfungsfächer gelten hierbei 1. eine der fremden Sprachen, 2. Ge- 
schichte, 3. Erdkunde, 4. Zoologie mit Anthropologie und Botanik, 5. Physik, 6. Chemie 
mit Mineralogie und Geologie, 7. Mathematik. 
(1) Beizufügen sind: 
1. das Reifezeugnis des Seminars in Urschrift, 
2. amtliche Zeugnisse über die Beschäftigung und sittliche Führung in sächsischen 
oder nichtsächsischen Orten während der ganzen Zeit von dem Abgange vom 
Seminare an bis zur Meldung, insbesondere versiegelte Zeugnisse der Orts- 
schulinspektoren über das amtliche und außeramtliche Verhalten des Be- 
werbers bis in die neueste Zeit, in denen das Urteil zusammenfassend durch 
die in § 14 Absatz 4 bestimmten Zensurgrade auszudrücken ist, sowie 
seitens der Bewerber, die ihrer einjährigen Militärdienstpflicht genügt 
haben, das militärische Führungszeugnis in Urschrift und 
seitens der Bewerber, die außer der Schulamtskandidatenprüfung eine 
lehramtliche Prüfung abgelegt haben, das Zeugnis über diese Prüfung 
in Urschrift, 
3. eine vom Bewerber selbst verfaßte und geschriebene Darstellung des bisherigen 
Lebensganges mit genauen Angaben über Geburts= und Wohnort, Bekenntnis- 
zugehörigkeit, persönliche Verhältnisse (auch gegenwärtigen Stand und 
Wohnort des Vaters), Bildungsgang, Militärdienst und bekleidete öffentliche 
oder nichtöffentliche Stellungen (Ort und Dauer derselben), 
4. in zwei gleichlautenden Stücken ein Verzeichnis der wissenschaftlichen und 
methodischen Werke, die der Bewerber zur Fortbildung und Vertiefung in 
Religion, Deutsch, Pädagogik und dem Wahlfache vorwiegend benutzt hat
	        
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