Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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Für besondere Arbeit empfehlen sich: ein Zeitabschnitt der deutschen oder 
sächsischen Geschichte; eine einzelne bedeutende Persönlichkeit oder eine Gruppe 
solcher Persönlichkeiten; durchgehende Einzelerscheinungen geschichtlichen 
Lebens u. a.; historische Denkmäler der Heimat; Abschnitte aus der Geschichte 
des Schulortes; Sitten und Gebräuche der Heimat. 
1) in der Erdkunde: klare, auf wissenschaftlicher Grundlage ruhende Kenntnis 
der Stellung der Erde im Weltganzen und der Erdoberfläche nach Gestalt und 
Zusammensetzung; Bekanntschaft mit den kulturell und physikalisch wichtigsten 
Landschaften der Erde; Kenntnis der Kulturgeographie des Deutschen Reiches 
und seiner Kolonien; Vertrautheit mit der Landeskunde Sachsens und mit den 
Lebensverhältnissen seiner Bevölkerung; Kenntnis des Wichtigsten aus der 
Völkerkunde und aus der Pflanzen= und Tiergeographie; Überschau über die 
Geschichte der Entdeckungen; Fähigkeit selbständiger geographischer Be- 
obachtungen sowohl physikalischer als auch kultureller Art sowie Fähigkeit 
selbständigen Erwerbs von Kenntnissen mittels der geographischen Erkenntnis- 
mittel (Karten, Bilder, Beschreibungen usw.); UÜbung im geographischen 
Zeichnen. 
Für besondere Arbeit empfehlen sich: ein einzelnes Land oder eine einzelne 
Landschaft; durchgehende Erscheinungen physikalischer oder kultureller (auch 
ethnographischer und psychologischer) Art; Abschnitte aus der Geschichte der 
Länderforschungen und Entdeckungen; Vergleichungen geographischer Ver- 
hältnisse (insonderheit des engeren Vaterlandes); Studium der geographischen 
Natur des Schulortes und der umgebenden Landschaft (meteorologische, geo- 
logische, volkswirtschaftliche, anthropologische und volkspsychologische Be- 
obachtungen); kartographische Arbeiten. 
8) in Naturgeschichte (Zoologie, Anthropologie und Botanik): Kenntnis der 
organischen Naturkörper und der an ihnen zu beobachtenden Erscheinungen 
(Lebensvorgänge) in systematischer Überschau; Verständnis der ursächlichen 
Zusammenhänge dieser Erscheinungen untereinander und mit der anorga- 
nischen Natur; genauere Kenntnis der hauptsächlichsten Familien und Ord- 
nungen der einheimischen Pflanzen und Tiere und des Wichtigsten über die 
geographische Verbreitung der Pflanzen und Tiere; Bekanntschaft mit Bau, 
Leben und Pflege des menschlichen Körpers; Fähigkeit zu selbständigem Er- 
kennen und Beobachten von Naturkörpern und Naturerscheinungen; Ubung 
im Zeichnen von Naturkörpern. 
Für besondere Arbeit empfehlen sich: das Studium einer zusammen- 
gehörigen Gruppe von Naturkörpern oder durchgehender biologischer Er-