Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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rechnerischen); Bekanntschaft mit den wichtigsten einfachen Apparaten für 
Landesvermessung. 
Für besondere Arbeit empfehlen sich: ein mathematisches Teilgebiet (Ver- 
gleichung der Darstellungen in verschiedenen Lehrbüchern; Zusammenstellen 
und Auffinden von Aufgaben; Aufsuchen neuer Lösungswege); Anwendung 
der Mathematik auf ein Sachgebiet des heimatlichen Kulturlebens; Ermittelung 
und Darstellung funktioneller Beziehungen zwischen Erscheinungsreihen; 
trigonometrische Geländeaufnahmen; Abschnitte der Volksschulgeometrie in 
elementarer und wissenschaftlicher Behandlung. 
1|) in den pädagogischen Fächern: im allgemeinen der Ausweis darüber, daß 
1914. 
der Kandidat bemüht gewesen ist, nicht nur seine theoretischen Kenntnisse in 
der Pädagogik und ihren Hilfswissenschaften auszubauen, sondern sie auch mit 
der Unterrichts= und Erziehungspraxis in ein fruchtbares Wechselverhältnis 
zu bringen; sonach Bekanntschaft mit der allgemeinen Unterrichts= und Er- 
ziehungslehre in ihrer Begründung auf Psychologie, Logik, Ethik und Hygiene 
sowie in ihrer Anwendung auf die Tätigkeit in der Schule; Einsicht in die 
Methodik der Lehrfächer, namentlich der vom Kandidaten in seiner amtlichen 
Tätigkeit vertretenen (einschließlich der hauptsächlichsten Lehr= und Lernmittel 
und ihrer Benutzung); insonderheit Verständnis für die Zusammenhänge 
zwischen der Gesamtlage des Zöglings, der pädagogischen Zielsetzung und den 
Mitteln und Wegen der erziehlichen Einwirkung; 
in der Geschichte der Pädagogik: Kenntnis der Hauptsachen aus der 
Entwickelung des Schulwesens und der Erziehungswissenschaft, namentlich 
vom Zeitalter der Reformation an bis zur Gegenwart, und insonderheit aus 
der Geschichte des Schulwesens und der Lehrerbildung in Sachsen; Verständ- 
nié für die Zusammenhänge zwischen der Erziehung und der übrigen Kultur; 
in der Psychologie: Kenntnis einer wissenschaftlichen (auf Erfahrung 
aufgebauten), allgemeinen Seelenlehre und einige Bekanntschaft mit den 
Untersuchungen auf dem Gebiete der individuellen Unterschiede und der Ent- 
wickelung des kindlichen Seelenlebens; Fähigkeit, psychologische Erscheinungen 
in den Zusammenhang des Seelenlebens einzugliedern; Fähigkeit der psycho- 
logischen Beobachtung (auch der Selbstbeobachtung), der Sammlung und Be- 
arbeitung psychologischen Materials und der Stellung und Lösung von Beob- 
achtungsaufgaben; 
in der Schulgesetzkunde: Kenntnis der hauptsächlichsten für das säch- 
sische Volksschulwesen geltenden Gesetze und Verordnungen, insbesondere 
der für die Berufstätigkeit des Lehrers wichtigen Bestimmungen, einschließlich 
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