Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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getreuen Ständen vereinbarte Finanzgesetz auf die erwähnten beiden Jahre unver— 
weilt erlassen werden wird; 
c) durch Entgegennahme der ständischen Erklärungen und Anträge: 
1. wegen des Rechenschaftsberichts auf die Jahre 1910 und 1911, 
2. wegen des Nachtrags zu dem ordentlichen Staatshaushalts-Etat auf die Jahre 
1912 und 1913, 
3. wegen der mittels Dekrets vom 11. November 1913 vorgelegten Ubersicht über 
den Vermögensstand der Altersrentenbank am Schlusse des Jahres 1909, 
4. wegen der mittels Dekrets vom 13. November 1913 gegebenen Nachweisungen 
über die Einnahmen und Ausgaben bei dem Domänenfonds in den Jahren 1911 
und 1912, 
5. wegen des mittels Dekrets vom 11. November 1913 (Nr. 3) vorgelegten 
Berichts über die Verwaltung und Vermehrung der Königlichen Sammlungen für 
Kunst und Wissenschaft in den Jahren 1910 und 1911, 
6. wegen des im Dekrete Nr. 38 vom 28. April 1914 behandelten, zwischen dem 
Staatsfiskus und der Stadtgemeinde Leipzig über den Erwerb des Polizeigrundstücks 
an der Wächterstraße in Leipzig abgeschlossenen Vertrags. 
B. Vorlagen an die getreuen Stände, rücksichtlich deren es Unserer 
Entschließung noch bedarf. 
Den ständischen Anträgen entsprechend werden zur Veröffentlichung gelangen: 
1. das Gesetz über die Landeskulturrentenbank, 
2. das Gesetz über die Altersrentenbank, 
3. das Knappschaftsgesetz, 
4. das Gesetz über die Bewilligung fortlaufender Staatsbeihilfen an die Schul- 
gemeinden, 
5. das Gesetz über die Abänderung des die staatliche Schlachtviehversicherung 
regelnden Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1906, 
6. das Gesetz, das Ausscheiden der Stadtgemeinden Zittau, Freiberg, Meißen 
und Bautzen aus ihren Bezirksverbänden sowie die Erweiterung der Bezirksaufgaben 
betreffend, 
7. das Gewährleistungsgesetz für die weitere Anleihe der Weißeritztalsperren— 
genossenschaft. 6 
8. Zu den Erklärungen der getreuen Stände auf die Dekrete vom 5. Dezember 
1913, 13. März und 18. April 1914, Eisenbahnangelegenheiten betreffend, und auf
	        
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