Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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Gruppe 7. 
1500 — 1600 — 1700 — 1800 — 1900 .A. 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
Diener II. Klasse (bei anderen als den in Gruppe 81 bezeichneten Behörden, bei Betriebs— 
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11. 
12. 
und anderen Verwaltungen, bei den Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissen- 
schaft, an Hochschulen und sonstigen vom Staate unterhaltenen Lehranstalten). 
Zu den Dienern II. Klasse gehören auch: Aufwärter, Hausmeister, Hausmänner, Heizer, 
Pförtner, Wächter, Maschinenwärter, Maschinisten, Hilfsheizer, Heizungswärter, Packer, 
Boten, Mechaniker, Aufseher, Kanzleibote, Gefangenaufseher, Arbeiter für das Ge- 
fangenhaus, Kutscher, Pferdewärter, Stallschweizer, Gartenaufseher, Gehilfen der berg- 
akademischen Institute, Gehilfen bei der Mineralienniederlage der Bergakademie, 
ständige Meßgehilfen, Hilfspedelle, Oberfeuermänner, Dampfkesselwärter, Drucker, 
Putzer, Gärtner, Werkmeister, ingleichen diejenigen Beamten, die als Diener mit einem 
Zusatze (z. B. Rektoratsdiener) bezeichnet sind — sämtlich, soweit sie bei einer der oben 
aufgeführten Behörden usw. angestellt und bei anderen Besoldungsgruppen nicht auf- 
geführt sind. 
Gruppe 8. 
à) 1500 — 1600 — 1700 — 1800 — 1900 — 2000. K. 
Aufrückung nach je 3 Jahren. 
Obere Hauedienstbeamte beim Elsterbade (Kap. 6). 1 
Geschirrschreiber, Sortierer bei der Porzellanmanufaktur (NKap. 8). 
Drucker beim Oberlandesgerichte (Kap. 39). 
Drucker beim Ministerium des Innern (Kap. 42). 
Gipsformer bei der Kunstgewerbeschule usw. zu Dresden (Kap. 59). 
Obergehilfen beim Botanischen Garten zu Dresden (Kap. 62). 
Obere Hausdienstbeamte II. Klasse bei den Landesanstalten (Kap. 70). 
Drucker beim Finanzministerium (Kap. 73). 
Obergärtner beim Großen Garten usw. (Kap. 75). 
Lotsenmeister, Ufermeister, Dampfbaggerbootsführer, Taucherschiffsführer, Dampf- 
bootoführer, Dampfwalzenführer, Schmiedemeister, Tauchermeister bei der Straßen- 
und Wasserbauverwaltung (Kap. 79). 
Wirtschaftsbeamter bei der Taubstummenanstalt zu Leipzig (Kap. 99). 
Freie Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Beköstigung, auch für die Familie. 
Knabenaufseher bei den Taubstummenanstalten (Kap. 99). 
Freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung oder 438 K# Entschädigung dafür.
	        
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