Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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oder Holzschachtel eingeschichtet werden. Grüne Pflanzen dürfen auf keinen Fall zum 
Verpacken verwendet werden, weil sie, dicht geschichtet, Wärme erzeugen und damit 
die Fäulnis der Fische beschleunigen. 
Erwünscht ist die Einsendung von nicht nur 1 oder 2, sondern möglichst von 
3 bis 6 Fischen. 
2. Die Versendung kranker oder toter Fische hat mit größter Beschleunigung 
— Eilpaket — zu erfolgen, doch ist möglichst zu vermeiden, daß die Sendung an Sonn- 
und Feiertagen am Bestimmungsort eintrifft. Die Adressierung hat zu erfolgen 
an die Königliche Tierärztliche Hochschule, 
Abteilung für Fischkunde, 
Dresden-A., Zirkusstraße 40. 
3. Jeder Sendung ist eine ausführliche Schilderung der Begleitumstände der 
Erkrankung beizufügen. Darin sollen der Umfang und die Dauer der Fischerkrankung, 
die mutmaßlichen Krankheitsursachen, die äußerlich sichtbaren Krankheitserscheinungen 
und sonstige auffällige Beobachtungen (Beschaffenheit und Reinheit des Wassers, 
Pflanzenwuchs, Absterben von Kleinlebewesen, Untergrund, Art der Fütterung) mög- 
lichst genau dargestellt werden, damit die Untersuchungsstelle sofort weiß, wohin sie 
ihr Augenmerk zu richten hat. Der Bericht ist daher auch gleichzeitig mit der Absendung 
der Fische und nicht erst nach dieser einzureichen. 
4. Wird vermutet, daß die Fischerkrankung oder das Fischsterben auf Verun- 
reinigung des Fischwassers mit Industrie-Abwässern zurückzuführen ist, so ist eine 
Wasserprobe unter Zuziehung eines einwandfreien Zeugen sachgemäß zu entnehmen. 
Die Probe wird in eine vorher mit heißem Wasser gut gereinigte Flasche von 
etwa 1 Liter Inhalt eingefüllt und mit neuem Korkstopfen verschlossen. Jede Flasche 
ist genan mit Datum und Bezeichnung der Entnahmestelle zu versehen und sorgsam 
verpackt auf dem schnellsten Weg an 
den Chemiker Dr. Haupt in Bautzen 
einzusenden. 
Es sind an folgenden Stellen Proben zu entnehmen: 
a) oberhalb der mutmaßlichen Schädigungsstelle, wo die Fische noch gesund sind, 
b) unterhalb der Schädigungsstelle, wo sich eben die ersten Anzeichen des Fisch- 
sterbens geltend machen, 
Tc) an den mutmaßlichen Einleitungsstellen schädlicher Abwässer, beziehentlich von 
diesen selbst.
	        
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