Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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— 410 — 
1800 bis 2400, im Durchschnitt 2100 M. 
a) Nichtständige Lehrer bei den Gymnasien und Realgymnasien (Kap. 94). 
b) Nichtständige Lehrer und Lehrerinnen bei den Seminaren (Kap. 95). 
Mit Ausnahme des nichtständigen Lehrers beim katholischen Seminar Bautzen 
freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung. 
Nicht über 2600 .. 
Vermessungsreferendare beim Zentralbureau für Steuervermessung (Kap. 20). 
Nicht über 3000 Kô. 
Wissenschaftlich gebildete Oberassistenten und Assistenten bei den akademischen 
Lehranstalten der Universität (Kap. 91). 
Zum Teil freie Station oder Entschädigung dafür, zum Teil freie Wohnung, 
Heizung und Beleuchtung. 
3000 40c. 
3) Polizeiarzt bei der Polizeidirektion zu Dresden (Kap. 48). 
b) Pedelle bei der Universität (Kap. 91). 
Die Stellen sind beim Freiwerden in solche der Zusammenstellung A Gruppe 13 
umzuwandeln. 
c) Ständige Lehrer, die nicht Oberlehrer sind, bei den Gymnasien und Real- 
gymnasien (Kap. 94). 
d) Ständige Lehrer mit akademischer Bildung, die nicht Oberlehrer sind, bei den 
Seminaren (Kap. 95). 
Zuc und d gilt der Gehaltssatz für die ersten 4 Dienstjahre nach Erlangung der 
Ständigkeit. 
2100 bis 3300, im Durchschnitt 2700.K. 
Prosektoren, Technische Assistenten, Präparatoren bei der Universität (Kap. 91). 
Ein Prosektor freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung. 
Nicht über 3600 .Kl. 
a) Finanzassessoren, Regierungsassessoren, Regierungsbaumeister, Vermessungs- 
assessoren. 
b) Direktionsreferendare bei den Staatseisenbahnen (Kap. 10). 
Jc) Assessor beim Oberverwaltungsgerichte (Kap. 36 a). 
2400 bis 3900, im Durchschnitt 3150 AM. 
Grenzpolizeikommissare (Kap. 47). 
Freie Wohnung. 
4200 4. 
Direktor der Frauenklinik und Hebammenlehranstalt zu Dresden (Kap. 50). 
Freie Wohnung.
	        
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