Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

C. 
Aus Perfügungssummen besoldete Beamte. 
Nicht über 3600 K. 
Gerichtsassessoren (Hilfsrichter und Hilfsarbeiter mit Staatsdienereigenschaft) bei 
den Landgerichten, Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften (Kap. 40). 
Nicht über 4800 K. 
a) Juristische Hilfsarbeiter bei den Hauptzollämtern (Kap. 21). 
b) Altere Juristische Hilfsarbeiter — bis zu 30 Stellen — bei den Landgerichten, 
Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften (Kap. 40). 
Nicht über 6600 .K. 
Juristische Hilfsarbeiter bei der Generalzolldirektion (Kap. 21). 
. Nicht über 9000 (K. 
Hilfsarbeiter und Juristische Sekretäre bei den Ministerien (Kap. 38, 42, 73, 88, 102) 
und dem Eovangelisch-lutherischen Landeskonsistorium (Kap. 89). 
Die Festsetzung der einzelnen Gehälter ist der Anstellungsbehörde vorbehalten. 
a) Medizinischer Beirat der Kreishauptmannschaft Bautzen und Beiräte mit aka- 
demischer Bildung in baupolizeilichen Angelegenheiten bei Kreishauptmann- 
schaften (Kap. 43). 
b) Professoren und Lehrer bei der Akademie der bildenden Künste (Kap. 44). 
) Professoren, Dozenten und Hilfskräfte bei der Tierärztlichen Hochschule (Kap. 55). 
Ein Professor freie Wohnung. 
d) Abteilungsvorsteher und Assistenten bei der Physiologisch-chemischen Versuchs- 
station und dem Physiologischen Institute (Kap. 55). 
Ein Assistent freie Wohnung, Heizung und Beleuchtung; ein anderer 360.% 
Wohnungs-, Heizungs= und Beleuchtungsentschädigung. 
e) Direktoren, Professoren, Lehrer und Lehrerinnen bei der Akademie für graphische 
Künste und Buchgewerbe zu Leipzig, der Kunstgewerbeschule und dem Kunst- 
gewerbemuseum zu Dresden und der Kunstschule für Textilindustrie zu Plauen 
mit Zweigabteilungen sowie Vorstand der Allgemeinen Abteilung der Kunst- 
gewerbeschule zu Dresden (Kap. 59). 
1914. 65
	        
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