Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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Flurstücks 813 zu erreichen. Sie folgt dann der nördlichen Grenzseite der Flur- 
stücke 911, 809 und 808, so daß die letzten beiden völlig in den Schutzbereich fallen, 
überschreitet bei Station 466 +—440 die Linie Plauen-Eger der Königlich Sächsischen 
Staatseisenbahn und erreicht, der Nordgrenze der mit Ausnahme von Flurstück 1184, 
von dem ein kleiner Zipfel außerhalb liegt, völlig im Schutzbereiche liegenden Flur- 
stücke 1184, 1169, 1167, 753b, 774, 748, 747 folgend, wobei Flurstück 1161 durch- 
schnitten wird, die von Adorf nach Brambach führende Staatsstraße, Flurstück 2017. 
Dieser folgt sie etwa 150 Meter nach Südosten, biegt dann im rechten Winkel nach 
Nordosten ab, die Flurstücke 697 und 699 durchschneidend, und läuft entlang der 
Grenzen der Flurstücke 700, 701, 692, 693, 690, 689, 688 und 686, diese sämtlich 
dem Schutzbereiche zuteilend, bis zu dem von Brambach nach Rohrbach führenden 
Verbindungswege, Flurstück 2019. Nachdem sie dem Wege ungefähr 170 Meter 
nach Nordosten gefolgt ist, wendet sie sich nach Südosten in der Weise, daß die 
Flurstücke 664, 672, 646, 609, 605, 604 und 603 völlig in den Schutzbereich fallen, 
durchschneidet die Flurstücke 592 und 591, läuft an der Nordostgrenze der Flurstücke 
585 i und 585 k, die zum Schutzbereich gehören, entlang und erreicht am Landes- 
grenzstein 157 die sächsisch -böhmische Landesgrenze. 
b) Im Süden 
beginnt die Schutzbereichsgrenzlinie am Landesgrenzstein 614 in der Nähe des zu 
Bärendorf gehörigen Ortsteils Sorge, folgt zunächst, in der Flur Bärendorf ver- 
bleibend, einem Wirtschaftswege, so daß die Flurstücke 114, 105 und 104 in den 
Schutzbereich fallen, biegt dann, einem Waldwege folgend, nach Westen ab und 
kehrt in einem Bogen, die Flurstücke 144 und 143 durchschneidend, auf den ersten 
Weg zurück, an dem sie entlang geht, die Flurstücke 103, 90, 86 und 85 dem Schutz- 
bereich zuteilend. Dann fällt sie mit einem nach Osten abzweigenden Waldwege 
zusammen, wodurch die Flurstücke 87, 88 und 89 von Bärendorf und 609 von 
Schönberg zerschnitten werden, durchquert innerhalb des Flurstückes 609 von Schön= 
berg die Abteilungen 28 und 27 des Forstreviers Schönberg, wendet sich in der 
Abteilung 26 in spitzem Winkel nach Norden und erreicht, dem Wirtschaftswege, 
Flurstück 621 von Schönberg folgend, und einen Zipfel des Flurstücks 613 von 
Schönberg zum Schutzbereich schlagend, die Flurgrenze von Schönberg mit Hohen- 
dorf, die sie verfolgt, bis zum Zusammenstoß der Flurstücke 78, 96 und 100 des 
Flurbuchs für Hohendorf. In die Flur Hohendorf übertretend, zieht sie sich an der 
Grenze der Flurstücke 78/82 mit dem Flurstück 100 entlang, wobei die ersteren in 
den Schutzbereich fallen, bis zum Wegeflurstück 227. Diesem folgt sie in östlicher 
Richtung und tritt nach Uberschreitung des Flügels A und der von Brambach nach
	        
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