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Prüfungsordnung für die Lehrerseminare.
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I. Aufnahmeprüfung.
Zeit der § 1. (1) Die regelmäßige Aufnahme findet zu Beginn des Schuljahres statt.
geen' (7) Der Zeitpunkt der Anmeldung wird von der Seminardirektion jedesmal
öffentlich bekannt gemacht.
(s) Die Anmeldung hat durch die Eltern oder deren Stellvertreter zu erfolgen,
in der Regel unter gleichzeitiger Vorstellung des anzumeldenden Schülers.
() Dabeiksind vorzulegen
die Geburtsurkunde;
das Taufzeugnis und gegebenenfalls der Konfirmationsschein;
ein Ausweis über die Staatsangehörigkeit;
ein Zeugnis über die Bekenntniszugehörigkeit, sofern gegenüber den Angaben
in den Zeugnissen Nr. 1 und 2 eine Anderung eingetreten ist;
5. ein nach vorgeschriebenem Muster ausgestelltes, versiegeltes ärztliches Zeugnis
über die körperliche Beschaffenheit und den Gesundheitszustand des Schülers.
Die Vordrucke für die hierzu von den Eltern des Schülers und vom Arzte
auszufüllenden Fragebogen sind von den Seminardirektionen unentgeltlich
zu beziehen.
6. Zeugnisse darüber, daß den Vorschriften über Impfung genügt ist;
7. sämtliche Schulzeugnisse über die genossene Vorbildung, die Leistungen in den
einzelnen Fächern und die bisherige Führung (Zensurbuch usw.);
8. eine vom Schüler selbst verfaßte und selbst geschriebene Darstellung des bis-
herigen Lebensganges mit genauen Angaben über Geburts= und Wohnort
nebst Wohnung, Bekenntniszugehörigkeit, persönliche Verhältnisse (auch gegen-
wärtigen Stand und Wohnort des Vaters), Bildungsgang, Lieblings-
beschäftigung und besondere Erlebnisse;
9. eine von der Ortsbehörde beglaubigte Erklärung des Vaters oder Erziehungs-
pflichtigen, daß er bereit und imstande ist, die Mittel zum Unterhalte und zur
Ausbildung des Schülers während der Seminarzeit aufzubringen.
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