Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

— 43 — 
ferner Sicherheit in der Unterscheidung der Wortklassen und -formen, 
in der Abwandlung der Haupt- und Zeitwörter und im Gebrauche der Für— 
wörter und Verhältniswörter; Kenntnis der Satzteile und Satzarten sowie Selb— 
ständigkeit im Zergliedern von Wörtern und wenig zusammengesetzten Sätzen; 
Verständnis für einfache Fragen aus den Gebieten der Wortbildung und Wort— 
bedeutung; Fähigkeit der Zusammenstellung von Wortgruppen und -familien; 
Vermeidung grober Verstöße gegen die Rechtschreibung innerhalb des volks— 
tümlichen Wortschatzes, sichere Anwendung der Satzzeichen in einfachen und 
wenig zusammengesetzten Sätzen, überdies im Aufsatz und in den vorgelegten 
Aufsatzheften eine deutliche, gefällige und saubere Handschrift. 
3. in der lateinischen Sprache: Kenntnis der regelmäßigen Formenlehre bis 
zu den verba deponentia ausschließlich, aber einschließlich der Numeralia 
(cardinalia und ordinalia) und Pronomina, sowie Kenntnis des Notwendigsten 
aus der Kasuslehre und der Satzlehre; Übung im Übersetzen entsprechender 
Übungsstücke; fester Besitz eines angemessenen Wortschatzes. 
4. in Weltgeschichte: Kenntnis der bedeutendsten Ereignisse, Persönlichkeiten 
und Kulturverhältnisse aus der Geschichte Deutschlands, insonderheit Sachsens 
nebst den wichtigsten Jahreszahlen; eine gewisse Fähigkeit, geschichtliche Er- 
scheinungen, besonders Gegenwärtiges und Vergangenes zu vergleichen und 
Ursachen und Folgen aufzusuchen. 
5. in Erdkunde: Verständnis der geographischen Grundbegriffe und Ubung im 
Kartenlesen; genauere Kenntnis der geographischen, namentlich der natür- 
lichen und wirtschaftsgeographischen Verhältnisse der Heimat, Sachsens und 
Deutschlands; Bekanntschaft mit den Hauptsachen der Erdkunde Europas, 
besonders in ihren Beziehungen zu Heimat und Vaterland; Elemente der 
mathematischen Erdkunde; Fähigkeit, geographische Tatsachen zu vergleichen 
und zu würdigen. 
6. in Naturkunde: Fähigkeit, heimatliche Naturgegenstände und -vorgänge 
genau aufzufassen und zu beobachten und die Beobachtungen denkend zu 
verarbeiten; Kenntnis hauptsächlichster Vertreter der Tierklassen und 
wichtigster, namentlich einheimischer Pflanzen (nach Bau, Leben, Pflege, 
Bedeutung für Haus= und Landwirtschaft, Handel und Industrie), desgleichen 
der wichtigsten vaterländischen Mineralien; einige Kenntnis des menschlichen 
Körpers. — Bekanntschaft mit den häufigsten und einflußreichsten Natur- 
erscheinungen physikalischer und chemischer Art aus dem täglichen Leben und 
mit hierher gehörigen, allgemein bekannten Einrichtungen, Gebrauchsgegen-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.