Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1914. (80)

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In § 31 Absatz 2 und 3 tritt „Englisch“ an Stelle von „Latein“. 
In § 32 kommen die Worte des Absatz 1: „Diejenigen Schüler Orgelspiele" 
und Absatz 10 in Wegfall. 
In § 33 fallen Absatz 4, in Absatz 8 der eingeklammerte Zusatz „(Englisch)“ und die 
Schlußworte: „außerdem bei Schülern. Harmonielehre“ sowie Absatz 13 weg 
und tritt in Absatz 8 „Englisch“ an Stelle des „Latein“. 
In § 34 treten an Stelle der Worte „nach den Mustern F und G“ die Worte: 
„nach dem Muster F“ und kommt Absatz 3 in Wegfall. 
§ 37 fällt aus, desgl. in § 38 der zweite Satz. 
In den Mustern tritt überall an Stelle der „lateinischen“ Sprache die „englische" 
und an Stelle der „Handfertigkeit“: „Nadelarbeiten“ und fällt „Orgelspiel“ aus. 
In Muster F sind der Kopf und die letzten Zeilen sachgemäß abzuändern und zwar 
letztere folgendermaßen: „Ihr Betragen war. Sie besitzt die Lehrbefähigung 
als Hilfslehrerin oder Vikarin an öffentlichen Volksschulen.“ 
Muster G fällt weg.
	        
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