Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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voll erscheinen besonders physiologische Versuche als Mittel, die Schüler zu genauer, 
fortgesetzter Beobachtung und begründetem, folgerichtigem Urteile anzuleiten. Wo- 
Mmöglich sind die Naturgegenstände selbst, sonst gute Modelle und bildliche Darstellungen 
zu benutzen. Bei Besprechung der Kleinwesen und des inneren Baues der Pflanzen 
dürfen die erforderlichen Apparate (Lupe, Mikroskop, Projektionsapparat) nicht 
fehlen. Ein gut angelegter und gepflegter Schulgarten, die Aufstellung von Keim- 
töpfen, Terrarien, Aquarien usw. an Orten, die eine andauernde Beobachtung er- 
möglichen, kleine, nach verschiedenen Gesichtspunkten vorgenommene und wechselnde 
Schulausstellungen (z. B. von Frühlingsblumen, Pilzen, Kernobst, von Roh-, Halb- 
und Ganzerzeugnissen einer Industrie) dienen der unmittelbaren Anschauung. 
(6) Wanderungen oder Unterrichtsgänge durch die heimatliche Natur sowie Be- 
suche von botanischen und zoologischen Gärten und naturgeschichtlichen Museen sind 
planmäßig vorzubereiten und entsprechend auszuwerten. Es empfiehlt sich, jeder 
Klasse bestimmte Unterrichtsgänge mit fest umrissenen Zielen zuzuweisen, wie es auch 
wünschenswert ist, daß die Schüler die Sammlungen des Seminars nach und nach 
genau kennen lernen. 
(6) Zugunsten der biologischen Betrachtungsweise sollen genauere Kenntnisse 
morphologischer Art nicht hintangesetzt werden. Eine sichere Grundlage für die Unter- 
scheidung der einzelnen Vertreter der Pflanzen= und Tiergattungen und für das Ver- 
ständnis der Zusammengehörigkeit gewisser Gruppen muß gelegt werden. Be- 
schreibung einzelner sowie Vergleichung verschiedener Naturkörper und Beobachtung 
der Lebenserscheinungen sind also gleichmäßig zu betonen. Wenn es gilt, Bau- 
und Lebensweise der Organismen erkennen zu lassen, so kann mit gleichem Rechte 
von dem einen wie von dem anderen ausgegangen werden. Die Wahl des Weges 
im einzelnen Falle wird davon abhängen, welche Vorgänge und Gegenstände sich 
der Anschauung jeweilig eindrucksvoller darbieten. 
(:) Die übliche Stoffverteilung, nach der dem Sommerhalbjahre die Botanik 
und dem Winterhalbjahre die Zoologie zugewiesen wird, ist im allgemeinen aus Zweck- 
mäßigkeitsgründen beizubehalten. Doch sind das ganze Jahr hindurch Anregungen 
zur Beobachtung von Pflanzen und Tieren zu geben und nach Bedürfnis auch im 
Sommer Tiere und im Winter Pflanzen zu behandeln. Der mineralogische und 
petrographische Stoff wird, wenn nicht Gesichtspunkte besonderer Art, etwa der Kon- 
zentration, andere Einordnung erfordern, zweckmäßig ans Ende des Schuljahres 
gelegt. 
(s) Wie im ganzen Gebiete des naturgeschichtlichen Unterrichtes, so ist auch bei 
Behandlung der Mineralogie und Geologie nicht systematische Vollständigkeit das Ziel 
der Unterweisungen. Im Mittelpunkte stehen die heimatlichen Verhältnisse; die sorg-
	        
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