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haltendes Singen, jede Schädigung der für den Gesang in Frage kommenden Organe,
z. B. durch Singen bei Gegenzug, bei Staubentwickelung, beim Turnen in der Turn-
halle, bei anstrengenden Wanderungen, in zu kalter Luft.
(s3) Die körperliche Entwickelung und der Stimmumfang der Schüler müssen
sorgfältig beachtet, Stimmprüfungen wiederholt vorgenommen werden; gegebenen-
falls ist rechtzeitig eine ärztliche Untersuchung und zeitweilige Enthaltung vom Singen
Lehrziel.
Verteilung des
Lehrstoffes.
zu veranlassen. Wegen etwaiger Befreiung von letzterem überhaupt vergl. § 2 Ab-
satz 1 und 2.
(70) Durch Stimm= und Gehörbildungsübungen, so wichtig sie auch sind, sowie
durch theoretische oder geschichtliche Belehrungen darf der Liedgesang selbst nie in den
Hintergrund gedrängt werden. Nicht ein technisches oder sachliches Gesangsstudium,
sondern Pflege der jugendlichen Sangesfreudigkeit und eines edlen Gesanges ist die
Hauptsache.
(6) Bei der Auswahl des Gesangstoffes, der in erster Linie dem deutschen
geistlichen und weltlichen Liede zu entnehmen ist, sind neben dem Tonumfange der
Stimmen und den methodischen Bedürfnissen die Tages= und Jahreszeiten, das
Kirchenjahr, die vaterländischen Feste, Schulwanderungen, sowie alles, was die Be-
ziehung des Gesanges zu anderen Unterrichtsfächern fördert, in Betracht zu ziehen.
Insonderheit sind für den Volksschulunterricht wertvolle Volkslieder und die für den
kirchlichen Gebrauch wichtigsten Choräle zu berücksichtigen.
(e) Für die Gesänge, welche die Schüler nach Text und Melodie frei beherrschen
sollen, ist ein Plan aufzustellen, hinsichtlich der Choräle möglichst in Ubereinstimmung
mit den Bedürfnissen des Religionsunterrichtes und der Schulandachten. Die Zahl
der einzuprägenden Liedstrophen ist in angemessener Weise zu beschränken; alles
Gelernte ist oft anzuwenden und fleißig zu wiederholen.
Klavierspiel.
§ 67. Fähigkeit, Tonstücke von mäßiger Schwierigkeit mit richtiger Körper-,
Finger= und Handhaltung, gutem Anschlage und Fingersatze musikalisch vorzutragen
und das Klavier als Stütze für den Gesangunterricht der Volksschule und als Mittel
für die musikalische Fortbildung zu benutzen; überdies seitens der Schüler, die sich
zum Kirchendienste vorbereiten: Fähigkeit, eingeübte schwierigere Tonstücke technisch
und musikalisch gut vorzutragen, Gesänge zu begleiten und leichtere Stücke vom
Blatte zu spielen.
8 68. Unterstufe.
Technische Übungen: mit stillstehender und fortrückender Hand (verschiedene
Anschlagsarten, vor allem legato, verschiedene Rhythmen und Stärkegrade); Ton-