Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

8b. 
9 a. 
9 b. 
10. 
11 a. 
11 b. 
11 c. 
11 d. 
11 e. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16 a. 
16 b. 
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Die Elbe von Geesthacht am rechten Ufer und Obermarschacht am linken Ufer 
einschließlich bis Falkenthal unterhalb Blankenese am rechten Ufer einschließlich 
und bis zur Estemündung am linken Ulfer ausschließlich, nebst den zwischen 
Norder= und Süderelbe sowie den innerhalb dieser Elbstrecke in die Elbe ein- 
mündenden Zuflüssen. 
Die Unterelbe unterhalb Falkenthal am rechten Ufer und der Estemündung am 
linken Ufer einschließlich bis zur Mündung sowie die Schwinge bis Stade 
einschließlich. 
Bremisches Staatsgebiet bis zur Einmündung der Lesum in die Weser. 
Die Unterweser von der Einmündung der Lesum bis zur Mündung. 
Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal von unterhalb Papenburg bis Emden 
einschließlich. 
Die Elbe nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover von der Grenze der Provinz 
Sachsen bis Obermarschacht ausschließlich. 
Die Weser nebst Zuflüssen in der Provinz Hannover bis Bremen, im Herzog- 
tum Braunschweig, im Regierungsbezirke Cassel und im Fürstentum Schaum- 
burg-Lippc. (Ems-Weser-Kanal mit Zweigkanälen s. Bez. 11 d.) 
Die Ems und der Dortmund-Ems-Kanal nebst Zuflüssen und Kanälen in der 
Provinz Hannover von der Grenze der Provinz Westfalen bis Papenburc3# 
einschließlich. 
Der Ems-Weser-Kanal mit den Zweigkanälen in der Provinz 
Hannover, dem Kreise Grafschaft Schaumburg (Regierungsbezirk 
Cassel) und dem Fürstentum Schaumburg-Lippe. 
Die sonstigen Wasserstraßen in der Provinz Hannover und im Herzogtum 
Oldenburg. 
Die Wasserstraßen in der Provinz Posen (mit Ausnahme der Weichsel). 
Die Wasserstraßen im Regierungsbezirk Oppeln. 
Breslau. 
Die Wasserstraßen im Regierungsbezirke Breslau (mit Ausnahme der Stadt 
Breslau) und im Regierungsbezirke Liegnitz. 
Berlin-Charlottenburg-Neukölln (Spree und Kanäle). 
Die Spree von Friedrichshagen einschließlich bis zur Einmündung in die Havel 
(mit Ausnahme der Spree und Kanäle in Berlin, Charlottenburg und Neu- 
kölln), die Wendische Spree von Grünau einschließlich bis Cöpenick, der 
Teltowkanal, der Spandauer Schiffahrtskanal von der Plötzenseeschleuse ein- 
schließlich bis zur Einmündung in den Tegeler See, der Tegeler See und die 
Havel vom Tegeler See bis Spandau einschließlich.
	        
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