Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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der Regel in Abteilungen zu zerlegen. Hinsichtlich etwaiger Abteilungen im Gesang- 
unterrichte vergl. § 65. 
Zahl und zeit- § 6. (1) Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden jeder Klasse und jedes 
alcche irteer Faches ist in dem Stundenverteilungsplane § 82 zusammengestellt. 
htsunden. (e) Die Unterrichtsstunden sind möglichst so zu verteilen, daß außer am Mittwoch 
dacht. und Sonnabend noch an einem dritten Tage der Woche der Nachmittag frei bleibt. 
(s) Die Häufung unmittelbar aufeinander folgender Unterrichtsstunden, welche 
die Denktätigkeit der Schüler besonders in Anspruch nehmen, ist zu vermeiden, ebenso 
die Aufeinanderfolge von Gesang= und Turnunterricht. 
(4) Dem Religionsunterrichte sind, soweit es möglich ist, die ersten Morgen- 
stunden zuzuweisen. 
(„) Die Stunden, in denen die Augen der Schüler vorzugsweise in Anspruch 
genommen werden, sollen tunlichst in die helle Tageszeit fallen. 
(e) Mehr als fünf Unterrichtsstunden dürfen in der Regel nicht auf einen Vor- 
mittag gelegt werden; nur an zwei Tagen, an denen der Nachmittag unterrichtsfrei 
ist, können sechs Stunden vormittags angesetzt werden. Einschließlich der Stunden 
in Künsten und Fertigkeiten dürfen einem Schüler an einem Tage nicht mehr als 
sieben Stunden zugeteilt werden. 
(7) Die einzelne Unterrichtsstunde muß eine Dauer von wenigstens 45 Minuten 
haben und ist pünktlich zu beginnen und zu schließen. Die Frühstückspause dauert 
20 Minuten, die Vesperpause in Seminaren mit Internat ebenfalls 20, in Semi- 
naren ohne Internat 15 Minuten, alle anderen Pausen 10 Minuten, es sei denn, daß 
sechs Unterrichtsstunden aufeinander folgen; in diesem Falle ist außer der Früh- 
stückspause noch eine längere Pause von 15 Minuten einzulegen. Die Zeit zwischen 
dem Vor= und Nachmittagsunterrichte soll mindestens zwei Stunden betragen. 
(8) In den Pausen haben die Schüler in der Regel die Schulzimmer zu verlassen 
und, wenn es die Witterung zuläßt, wenigstens in den längeren Pausen sich im Freien 
aufzuhalten. Die Zimmer sind inzwischen zu lüften; jedenfalls hat eine ausgiebige 
Lüftung in den längeren Pausen zu geschehen. 
(e) Vor Beginn des Vormittagsunterrichtes hat eine kurze Andacht stattzufinden, 
zu der sich in der Regel die Klassen mit ihren Lehrern?) vereinigen. Die Andacht 
hat in der Regel in Vorlesung aus der Heiligen Schrift, Gebet oder kurzer mit einem 
Gebetsworte schließenden Ansprache und einrahmenden Liedstrophen zu bestehen. 
  
*) Anmerkung. In dieser Lehrordnung sind unter Lehrern stets auch Lehrerinnen zu verstehen.
	        
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