Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

Lehrziel. 
Verteilung des 
Lehrstoffes. 
— 56 — 
B. Katholischer Religionsunterricht. 
l12. Bildungchhristlicher Persönlichkeiten mit fest begründeter Welt= und Lebens- 
anschauung und mit Fähigkeit zur Mitwirkung an der Entwickelung religiös--sittlichen 
Personen= und Gemeinschaftslebens der anzuvertrauenden Schuljugend; zu diesem 
Zwecke: vertieftes Verständnis der katholischen Glaubens= und Sittenlehre, der Heiligen 
Schrift und christlichen Uberlieferung; Bekanntschaft mit der Geschichte des Christen- 
tums in ihren Hauptzügen und mit dem kirchlichen Leben der Gegenwart; Antrieb 
und Befähigung zu eigener religiöser Weiterbildung sowie christlicher und kirchlicher 
Lebensbetätigung. 
8 13. Klasse VII. 2 Stunden. 
Vertiefende Behandlung des Diözesankatechismus. Lebensbilder aus der Kirchen- 
geschichte, besonders der vaterländischen, unter Hervorhebung des Lebens bedeutender 
Persönlichkeiten und Einrichtungen auf dem Gebiete der christlichen Liebes= und 
Missionstätigkeit. 
Sicherung des religiösen Lernstoffes der Volksschule. 
Klasse VI. 2 Stunden. 
Das religiöse Leben Israels; dabei vertiefende Behandlung der für den Volks- 
schulunterricht wichtigen Abschnitte des Alten Testamentes. Berücksichtigung der bib- 
lischen Geographie. Bibelkunde des Alten Testamentes. Gang und Grundgedanken 
des Kirchenjahres und der Gottesdienstordnung; kirchliche Handlungen und Sitten. 
Einprägung wichtiger Abschnitte und Worte des Alten Testamentes. 
Klasse V. 3 Stunden. 
Leben und Lehre Jesu und das apostolische Zeitalter; dabei vertiefende Behand- 
lung der für den Volksschulunterricht wichtigen biblischen Abschnitte. Bibelkunde des 
Neuen Testamentes. Die Lehre von den göttlichen Offenbarungen, der Stiftung und 
Einrichtung der Kirche. 
Einprägung wichtiger Abschnitte und Worte des Neuen Testamentes. 
Klasse IV. 3 Stunden. 
Kirchengeschichte, besonders der neueren Zeit, unter Hervorhebung dessen, was 
dem Verständnisse für die Geschichte der Kirche unseres Vaterlandes und für das 
christliche Leben der Gegenwart dient. 
Sicherung des Lernstoffes.
	        
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