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jährigen Frist zu erfolgen hat; von der Verzinsung, Auszahlung und Empfangnahme
der Kapitale der gekündigten Pfand- und Kreditbriefbeträge nach Ablauf der Kün—
digungsfrist gilt dasselbe, wie im Falle der Auslosung (§ 50).
Die Pfand= und Kreditbriefe sind von zwei Direktorialmitgliedern eigenhändig
zu unterschreiben und von dem Regierungskommissar (§ 87) durch Beidruck eines
Stempels oder sonst in geeigneter Weise gegenzuzeichnen. Durch diese Gegenzeichnung
wird bestätigt, daß dem Kommissar Urkunden über dem Vereine zustehende unkünd-
bare Hypothekenaußenstände in Höhe der Gesamtwerte der ausgegebenen unkünd-
baren Pfandbriefe und über Darlehensforderungen an Gemeinden in Höhe der Ge-
samtwerte der ausgegebenen Kreditbriefe vorgelegt worden sind.
Die Vollziehung der Zinsleisten und Zinsscheine erfolgt durch Abdruck der Unter-
schriften des Vorsitzenden und des dienstältesten Mitgliedes des Direktoriums.
853.
Zinsfuß.
Die Höhe des Zinsfußes einer neuen Serie wird vor ihrer Eröffnung von dem
Vereinsvorstande bestimmt.
Eine Herabsetzung des einmal bestimmten Zinsfußes kann nur so erfolgen, daß
gemäß § 52 eine Kündigung vorausgeht und dem Inhaber gestattet wird, entweder
neue Pfand= oder Kreditbriefe mit ermäßigtem Zinsfuße oder baren Empfang des
Neunwertes der gekündigten Pfand= und Kreditbriefe zu wählen.
Dauer und Beginn der Frist, innerhalb der das Wahlrecht auszuüben ist, werden
für jeden einzelnen Fall vom Vereinsvorstande festgesetzt und mit der Kündigung
selbst bekannt gemacht.
8 54.
Erhebungsart.
Die Zinsen, sowie nach Kündigung oder Auslosung die Kapitale der Pfand- und
Kreditbriefe werden nur an den Inhaber, und zwar die Zinsen nur gegen Rückgabe
der Zinsscheine, die Kapitale nur gegen Rückgabe der Haupturkunde samt Zinsleisten
und noch nicht abgelaufenen Zinsscheinen an der Kasse des Vereins zu Dresden oder
durch dessen Vertreter gezahlt.
Die jährlichen Zinsen der Pfand- und Kreditbriefe werden in zwei gleichen
Terminen gezahlt.
li
Betrag aller verlosbaren Pfand= und Kreditbriefe.
Der Nennwert aller ausgegebenen verlosbaren Pfand= und Kreditbriefe darf
niemals höher sein, als bezüglich der Pfandbriefe der Gesamtbetrag aller dem Vereine