Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

— 306 — 
Ort: Muster VIII. 
Besitzsteueramt: (K St. V. 8 23 Aos. 1.) 
  
Kriegssteuer-Sollbuch. 
Dieses Buch enthält Blätter. 
...................... ,den 19 
Königliche Bezirkssteuereinnahme 
als Besitzsteueramt. 
Bezirkssteuerinspektor. 
Die zu erhebende Kriegsabgabe wird zum Betrage von 
Mark 
hiermit festgesetzt. 
, den 19 
Königliche Bezirkssteuereinnahme 
als Besitzsteueramt. 
Bezirkssteuerinspektor. 
  
Anleitung. 
1. Die Eintragungen erfolgen unter fortlaufender Nummer. Zwischen den einzelnen Nummern ist ein 
entsprechender Raum wegen der mehrfachen Eintragungen in den Spalten 8, 9 und 10 zu lassen. 
2. In Spalte 5 sind auch die gemäß § 31 Abs. 3 des Gesetzes für Zahlungen nach dem 1. Juli 1917 
zu berechnenden Zinsen in Zugang nachzuweisen. 
3. In Spalte 6 sind auch die infolge rechtskräftiger Rechtsmittelentscheidungen zu vergütenden Zinsen 
und die infolge Überweisung der Kriegssteuer bei Verlegung des Wohnsitzes von Pflichtigen ab- 
zusetzenden Kriegssteuerbeträge in Abgang nachzuweisen. 
4. Eine Abrundung der Einzelbeträge der Kriegsabgabe findet nicht statt. 
1916. 54
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.