Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916. (82)

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Gruppe 48. 
Eingeschaltet wird bei Ziffer 8 hinter dem Worte „sind“: 
„„ Bausachverständige mit akademischer Bildung bei Amtshauptmann- 
schaften“, 
zwischen den Ziffern 9 und 10: 
„9a. Arzte bei der Frauenklinik und Hebammenlehranstalt zu Dresden und 
der Frauenklinik zu Chemnitz (Kap. 50).“ 
Gruppe 49. 
Bei Ziffer 1 wird gestrichen: „Erster Betriebsdirektor (zugleich Oberdirektor) bei den 
Erzbergwerken (Kap. 12).“ 
Bei Ziffer 6 werden die Worte „beim Dresdner Journal“ geändert in: „bei der 
Sächsischen Staatszeitung“. 
Gruppe 51. 
Bei Ziffer 4 wird „Gendarmerie-Oberinspektor“ geändert in: „Vorstand der Gen- 
darmeriedirektion“. 
Zur Zusammenstellung B. 
Ziffer 18. 
„Direktor der Frauenklinik und Hebammenlehranstalt zu Dresden“ wird geändert in: 
„Direktoren der Frauenklinik und Hebammenlehranstalt zu Dresden und der 
Frauenklinik zu Chemnitz“. 
Ziffer 26. 
Bei c) werden die Worte „beim Dresdner Journal“ geändert in: 
obei der Sächsischen Staatszeitung“. 
  
— 
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden. 
1916. 15 
 
	        
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