Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1917. (83)

Nr. 54. Bekanntmachung 
über die Errichtung eines Prüfungsamtes für Bibliothekwesen in Leipzig 
und die Prüfungen für den mittleren Dienst an wissenschaftlichen 
Bibliotheken sowie für den Dienst an volkstümlichen 
Büchereien; 
vom 24. September 1917. 
8 1. Mit dem 1. Oktober dieses Jahres wird in Leipzig in Verbindung mit 
der Universitätsbibliothek ein 
Prüfungsamt für Bibliothekwesen 
errichtet, das in zwei Abteilungen 
a) für wissenschaftliche Bibliotheken und 
b) für volkstümliche Büchereien 
gegliedert ist. 
§* 2. Vorsitzender beider Abteilungen, deren jede aus fünf Mitgliedern ein- 
schließlich des Vorsitzenden besteht, ist der Direktor der Universitätsbibliothek. Der 
Abteilung für wissenschaftliche Bibliotheken gehört fernerhin der Direktor der König- 
lichen Landesbibliothek in Dresden an, der gleichzeitig Stellvertreter des Vor- 
sitzenden dieser Abteilung ist. Die übrigen Mitglieder beider Abteilungen werden 
vom Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts ernannt, das auch den 
Stellvertreter des Vorsitzenden in der Abteilung für volkstümliche Büchereien be- 
stimmt. 
§ 3. Die Prüfungen werden in beiden Abteilungen von besonderen Prüfungs- 
ausschüssen abgehalten. Den Vorsitz in diesen Ausschüssen führt der Vorsitzende 
der Abteilung oder sein Stellvertreter. Außer dem Vorsitzenden gehören jedem 
Prüfungsausschusse mindestens zwei weitere Mitglieder an, die vom Ministerium 
des Kultus und öffentlichen Unterrichts auf Vorschlag der Abteilung aus deren 
Mitte oder dem weiteren Kreise der bibliothekarisch Gebildeten ernannt werden. 
§s 4. Die Abteilungen des Prüfungsamtes und die Prüfungsausschüsse fassen 
ihre Beschlüsse durch Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die 
Stimme des Vorsitzenden.
	        
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