Nr. 54. Bekanntmachung
über die Errichtung eines Prüfungsamtes für Bibliothekwesen in Leipzig
und die Prüfungen für den mittleren Dienst an wissenschaftlichen
Bibliotheken sowie für den Dienst an volkstümlichen
Büchereien;
vom 24. September 1917.
8 1. Mit dem 1. Oktober dieses Jahres wird in Leipzig in Verbindung mit
der Universitätsbibliothek ein
Prüfungsamt für Bibliothekwesen
errichtet, das in zwei Abteilungen
a) für wissenschaftliche Bibliotheken und
b) für volkstümliche Büchereien
gegliedert ist.
§* 2. Vorsitzender beider Abteilungen, deren jede aus fünf Mitgliedern ein-
schließlich des Vorsitzenden besteht, ist der Direktor der Universitätsbibliothek. Der
Abteilung für wissenschaftliche Bibliotheken gehört fernerhin der Direktor der König-
lichen Landesbibliothek in Dresden an, der gleichzeitig Stellvertreter des Vor-
sitzenden dieser Abteilung ist. Die übrigen Mitglieder beider Abteilungen werden
vom Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts ernannt, das auch den
Stellvertreter des Vorsitzenden in der Abteilung für volkstümliche Büchereien be-
stimmt.
§ 3. Die Prüfungen werden in beiden Abteilungen von besonderen Prüfungs-
ausschüssen abgehalten. Den Vorsitz in diesen Ausschüssen führt der Vorsitzende
der Abteilung oder sein Stellvertreter. Außer dem Vorsitzenden gehören jedem
Prüfungsausschusse mindestens zwei weitere Mitglieder an, die vom Ministerium
des Kultus und öffentlichen Unterrichts auf Vorschlag der Abteilung aus deren
Mitte oder dem weiteren Kreise der bibliothekarisch Gebildeten ernannt werden.
§s 4. Die Abteilungen des Prüfungsamtes und die Prüfungsausschüsse fassen
ihre Beschlüsse durch Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden.