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16. Die in den Ständischen Schriften Nr. 9, 41 und 56 enthaltenen Anträge
haben sich zum Teil inzwischen erledigt. Die Regierung ist für die in den Anträgen
niedergelegten Wünsche bei den zuständigen Reichsstellen in vielen Fällen nach-
drücklich eingetreten.
Von diesen ist die Herstellung und Verteilung von Grieß, Graupen und Hafer-
ocken mit besonderer Berücksichtigung der Kinder= und Krankenernährung, ferner
der Verkehr mit Vieh, Fleisch und Fett auf zum Teil wesentlich veränderter Grund-
lage neu geregelt. Hierbei sind die Hausschlachtungen beschränkt und unter dauernde
Überwachung gestellt worden. Seefische und Gemüse sind in die öffentliche Be-
wirtschaftung einbezogen worden.
Innerhalb Sachsens wurde auf Verminderung der Unterschiede, die die
Brotpreise in den verschiedenen Kommunalverbänden aufwiesen, hingewirkt.
Aus Staatsmitteln wurden trotz der schweren Belastung des Staatshaushalts
Beihilfen zur Fleisch= und Kartoffelversorgung an die Kommunalverbände gewährt.
Die Gemeinden erhalten überdies fortlaufend Staatsbeihilfen im Betrage von
350 000 K monatlich für die Versorgung der Minderbemittelten, insbesondere für
Massenspeisungen.
Die Einkaufsgesellschaften Ost= und Westsachsen sind durch Krediterleichterungen
und dadurch unterstützt worden, daß der Staat sich als Gesellschafter beteiligt und
sich hierdurch den Einfluß auf die Geschäftsführung gesichert hat.
Beim Ministerium des Innern ist ein Beirat für die Volksernährung gebildet,
in dem Mitglieder beider Ständekammern vertreten sind.
Zur Bekämpfung des Kriegswuchers ist ein Kriegswucheramt errichtet worden,
dessen Einrichtungen weiter ausgebaut werden.
Um die Versorgung des Landes mit Nahrungsmitteln und die Milderung der
Folgen der durch den langen Kriegszustand verursachten Teuerung bleibt die Regierung
aufs ernsteste bemüht. Wenn hierbei viele Wünsche, die in den Ständischen Schriften
zum Ausdruck gekommen sind und von der Regierung geteilt werden, bisher unter
dem Druck der Verhältnisse unerfüllt bleiben mußten, so werden die unerledigten
Anträge doch eingehend weiter erwogen.
Was die sonst noch von den getreuen Ständen gefaßten Beschlüsse anlangt,
so behalten Wir Uns die Entschließung auf sie noch vor.
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl
beigetan und haben gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungsblatt auf-