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Tarif.
I. Gebühren.
1. Beurkundung, die Erklärungen zum Gegenstande hat, .
wenn sie aber ungewöhnlich schwierig oder zeitraubend ist oder
einen Vermögenswert von mehr als 150 000.K betrifft, bis zu
Liegen zugunsten des Notars auch die Voraussetzungen für
die Erhebung der im 9 15 bestimmten Gebühr vor, so darf für die
Beurkundung nur die unter Nr. 6 bestimmte Gebühr berechnet
werden.
2. Beurkundung der Verhandlung in einer Versammlug
bei einem Werte des Gegenstandes der Verhandlung von mehr
als 500 000K4 kann die Gebühr bis auf
erhöht werden.
Die Gebühr umfaßt die Aufstellung des Verzeichnisses der
Teilnehmer.
3. Beurkundung der Tatsache, daß jemand Gegenstände vorgelegt
oder vorgewiesen oder Aktien hinterlegt ahtt.
wenn sie aber ungewöhnlich schwierig oder zeitraubend ist, bis zu
Die Gebühr umfaßt die Verwahrung der Aktien.
4. Beurkundung des Zeitpunkts, in welchem eine an eine Privat-
person gerichtete Anzeige oder Erklärung dieser zugegangen ist,
5. Erhebung eines Wechselprotestes oder eines Scheckprotestes bei
einem Betrage
bis 50 .K einschließlich 2 /#6,
von mehr alb 50M - 100—-— - 2-50«93,
---100--200- - Z-,
- 2-200--300- - 4-,
- --300--400- - 5-,
---400--500- - Z-,
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(50 1000 — 8 a
— — 21000--225000—- - 9-
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2——100..-i,
500«ic.
30 — 250 M;
500 A
2 50.A,
100.A.
2 —30K.
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