Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

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Gruppe 37. 
Bei Ziffer 1 wird zwischen „Bureauinspektor“ und „Transportinspektor“ ein— 
geschaltet: „Technische Inspektoren,“. 
Gruppe 39. 
Geändert wird: 
bei Ziffer 1: „Zentralbureau für Steuervermessung“ in: „Landesvermessungs- 
amte“; 
bei Ziffer 2: „Vermessungsrevisor bei der Generalkommission für Ab- 
lösungen und Gemeinheitsteilungen“ in: „Vermessungsprüfer bei dem 
Landesamt für Grundstückszusammenlegungen“. 
Gruppe 41. 
Bei Ziffer 1 wird „Rechnungsexpeditionen“ geändert in: „Rechnungsämtern“. 
Gruppe 44. 
Bei Ziffer 2 wird „des Veterinärpolizei-Laboratoriums“ geändert in: „der Veterinär- 
polizei-Untersuchungsanstalt“. 
Gruppe 46. 
Bei Ziffer 3 wird gestrichen: „(zugleich Kassierer)“. 
Gruppe 48. 
Bei Ziffer 1 wird „Vermessungsamtmänner“ gestrichen und hinter „Hüttenamt- 
männer“ ein Punkt gesetzt. 
Die Bemerkung zu Ziffer 1 erhält folgende Fassung: 
„Siebenundzwanzig Bauamtmänner bei den Staatseisenbahnen (Kap. 16), der 
Bauamtmann bei den Hüttenwerken (Kap. 11) und ein Bauamtmann bei dem 
staatlichen Elektrizitätsunternehmen je 600.f4# Stellenzulage.“ 
Bei Ziffer 3 wird „Oberförster“ geändert in: „Revierverwalter“. 
Bei Ziffer 4 wird hinter „Vertrauensarzt“ eingeschaltet: „„ Eisenbahndirektor". 
Ziffer 5 erhält folgende Fassung: 
„Stellvertretende Direktoren des Landesvermessungsamts (Kap. 20) und 
des Staatlichen Grundstücksamts (Kap. 73). 
Je 600 +% Stellenzulage.“ 
Geändert wird: 
bei Ziffer 8: „akademischer Bildung“ in: „Hochschulbildung“; 
bei Ziffer 11: „Versuchsstation“ in: „Versuchsanstalt“ 
bei Ziffer 15: „hochbautechnischen Bureau“ in: „Hochbauamte"“.
	        
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