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Ziffer 12.
„Zentralbureau für Steuervermessung“ wird geändert in: „Landesvermessungsamte“.
Ziffer 13.
Die Worte „freie Station“ werden ersetzt durch „freier Hausunterhalt“.
Ziffer 20.
Für „Medizinischer Hilfsarbeiter“ wird gesetzt: „Arztlicher Hilfsarbeiter".
Ziffer 23.
Für „Exekutivbeamte“ wird gesetzt: „Vollzugsbeamte“.
Ziffer 26.
Bei b wird „Vorstand der amtshauptmannschaftlichen Delegation Sayda“ geändert
in: „Vorstand des Zweigamts Sayda“.
Zur Zusammenstellung C.
Ziffer 5.
Geändert wird:
bei a: „Medizinischer“ in: „Arztlicher“ und „akademischer Bildung“ in: „Hochschul-
bildung“;
bei c: „Dozenten“ in: „Lehrer"“;
bei h: „Dozenten“ in: „Hochschullehrer“.
Bei d werden die Worte „Abteilungsvorsteher und“ gestrichen und die Worte
„Versuchsstation und dem Physiologischen Institute“ geändert in: „Versuchs-
stelle und der Physiologischen Anstalt“.
Nr. 69. Verordnung,
die Errichtung von militärischen Versorgungsämtern betreffend;
vom 5. September 1918.
Zusolge Allerhöchster Entschließung Seiner Majestät des Königs vom 28. Juni 1918
(Mil.-Verordnungsblatt S. 105 Nr. 111) sind während des Krieges die Versorgungs-,
Unterstützungs= und Fürsorgeangelegenheiten der stellvertretenden Generalkomman=
dos und der stellvertretenden Intendanturen von diesen Behörden abgetrennt und
für jedes Armeekorps einem im Standorte des stellvertretenden Generalkommandos
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