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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1919 in Kraft.
Dresden, am 5. November 1918.
Finanzministerium.
Dr. Schroeder.
Emmerling.
Nr. 87. Bekanntmachung
über die Zusammensetzung der Altersrentenbankverwaltung und des
staatlichen Verwaltungsausschusses der Landeskulturrentenbank;
vom 6. November 1918.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs besteht die Alters—
rentenbankverwaltung sowie der staatliche Verwaltungsausschuß der Landeskultur—
rentenbank auf die Zeit vom 1. November 1918 ab aus folgenden Mitgliedern:
dem Ministerialdirektor im Finanzministerium Geheimen Rat Just,
dem Vortragenden Rat im Finanzministerium Geheimen Finanzrat
Lorey und
dem Vorstand des Finanzrechnungsamts, Abteilung für Hochbau-r, Domänen=
und Intraden= sowie Lotteriesachen, Rechnungsrat Dietzel.
Dem staatlichen Verwaltungsausschuß der Landeskulturrentenbank gehören
außerdem
der Vortragende Rat im Ministerium des Innern Geheime Regierungsrat
Dr. Carlitz
als Mitglied an.
Als Direktor der Landeskulturrentenbank ist
der Oberfinanzrat Dr. Hugo Alfred Lehmann
und als dessen Stellvertreter
der Rechnungsrat Bernhard Auerswald
bestellt.
Die Bekanntmachung vom 12. November 1914 (G.= u. V.-Bl. S. 483) erledigt
sich hierdurch.
Dresden, am 6. November 1918.
Finanzministerium.
Dr. Schroeder.
Emmerling.
Druck und Verlag von C. C. Meinhold & Söhne in Dresden.
918. 58