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Gegenständen des täglichen Bedarfs herbeizuführen geeignet gewesen ist, und die
rechtskräftig erkannte Strafe in Freiheitsstrafe von mehr als einer Woche oder in
Geldstrafe von mehr als 300 A besteht.
VII.
Die zur Ausführung erforderlichen weiteren Anordnungen werden im Justiz-
ministerialblatt verkündet.
Dresden, den 19. November 1918.
Der Volksbeauftragte für Justiz.
Dr. Gradnauer.
Nr. 93. Verordnung,
die Aufhebung des Verbotes des Tragens republikanischer Abzeichen
betreffend;
vom 19. November 1918.
De Verordnung, das Tragen republikanischer Abzeichen usw. betreffend, vom
14. Juli 1849 (G.= u. V.-Bl. S. 138) und §5 der Verordnung, die in älteren Ver-
ordnungen angedrohten Strafen betreffend, vom 6. Juli 1904 (G.= u. V.-Bl. S. 300)
werden hiermit aufgehoben.
Dresden, am 19. November 1918.
Gesamtministerium.
Die Volksbeauftragten Buck, Fleißner, Geyer, Dr. Gradnauer,
Lipinski, Schwarz.
Nr. 94. Bekanntmachung
über Bildung eines Arbeits= und Wirtschaftsministeriums;
vom 21. November 1918.
Durch Beschluß des Gesamtministeriums ist aus den bisherigen Abteilungen II1
(Handel und Gewerbe) und V (Landwirtschaft und Landeslebensmittelamt) des
Ministeriums des Innern ein neues