— 379 —
Gesetz- und Verordnungsblatt
für die Republik Sachsen.
24. Stück vom Jahre 1918.
Inbakt: Nr. 100. Verordnung, die Bildung der Militärgerichte und das Verfahren vor den-
selben betr. S. 379. — Nr. 101. Amnestie für alle Personen innerhalb der sächsischen
Zuständigkeit, die während des Krieges — wenn auch nur zeitweise — zum aktiven Heere
gehört oder sich in einem Dienst= oder Vertragsverhältnisse beim kriegführenden Heere
befunden haben. S. 381. — Nr. 102. Bekanntmachung, die Regelung der Arbeitszeit
gewerblicher Arbeiter betr. S. 385. — Nr. 103. Verordnung über die Befreiung der
Dissidentenkinder vom Religionsunterrichte. S. 385. — Nr. 104. Verordnung zur Ab-
änderung der Verordnung zur Vollziehung des Gesetzes über einen einmaligen außer-
ordentlichen Wehrbeitrag vom 21. November 1913. S. 386. — Nr. 105. Bekannt-
machung, die Hauptzollämter in Dresden und Leipzig betr. S. 387. — Nr. 106. Aus-
führungsverordnung zum Reichswahlgesetz. S. 388. — Nr. 107. Verordnung über
Ortsschulaufsicht und Schulleitung. S. 389. — Nr. 108. Ausführungsverordnung
zur Verordnung des Rates der Volksbeauftragten und des Staatssekretärs des Reichs-
Arbeitsamtes vom 23. November 1918 über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Kon-
ditoreien. S. 391. — Nr. 100. Verordnung über den Wegfall des Schulgeldes in der
öffentlichen Volks= und Fortbildungsschule und über die Einführung der allgemeinen Volks-
schule. S. 392. — Nr. 110. Verordnung über die Beaufsichtigung der gewerblichen Be-
triebe durch besondere Aufsichtsbeamte. S. 393.
Ministerium für Militärwesen.
Nr. 4828 III A.
Nr. 100. Verordnung,
die Bildung der Militärgerichte und das Verfahren vor denselben betr.;
vom 30. November 1918.
Die Verordnung des Ministeriums für Militärwesen vom 23. November 1918
über Regelung des Militärstrafverfahrens wird hierdurch wieder außer Kraft gesetzt
und durch folgende ersetzt:
J.
Die Bestimmungen der Militärstrafgerichtsordnung über Bildung der Militär—
gerichte und das Verfahren vor denselben werden für Sachsen in folgenden Punkten
bis auf weiteres abgeändert:
Ausgegeben zu Dresden, den 18. Dezember 1918. 63