Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

II. 
9. 
— 24 — 
c) Geschichte und Methodik der Horterziehung. Die Überwachung der Schul- 
arbeiten. 
d) Die Einrichtungen von Kinderhorten und ähnlichen Anstalten. Veran- 
staltungen und Einrichtungen für Kinderschutz, Jugendfürsorge und 
Jugendpflege. 
Deutsche Sprache. 2 Stunden. 
a) Volkstümliche unterhaltende und belehrende Jugendschriften der Gegen- 
wart. Anleitung zur Auswahl. 
b) Monatlich ein Aufsatz aus den behandelten Sachgebieten, besonders der 
Erziehungs= und Berufskunde und der Literatur. 
Tc) UÜbungen im Vorlesen, Vortragen und Erzählen. 
Gartenbau und Kleintierpflege. 2 Stunden. 
Belehrungen und Ubungen. 
Gesundheitslehre. 1 Stunde. 
Samariterlehrgang. Gesundheitslehre für den Betrieb der Horterziehung 
und der körperlichen UÜbungen. 
Ubungen im Kinderhorte. 7 Stunden. 
Einführung in alle Zweige der Hortaufgaben durch Mustervorführungen und 
durch Leitung der Hortübungen. Die Schülerinnen haben die ersten Auf- 
gaben jeder Übungsform schriftlich zu bearbeiten. 
. Zeichnen und Werkunterricht. 6 Stunden. 
a) Ubungen in der Wandtafelskizze. Risse für den Werkunterricht. Zeichnen 
nach der Natur. Gedächtniszeichnen. 
b) Holzarbeiten, Papparbeiten, Metallarbeiten. 
Jc) Pflege des Verständnisses für volkstümliche Kunst. 
Singen. 1 Stunde. 
Kirchenlieder, Volkslieder, Einzelgesang. Anweisung zur Leitung der Wieder- 
holung von Chorliedern. 
Hauswirtschaft. 4 Stunden. 
Herstellung von Hausmannskost, Kinder= und Krankenkost. Wäschebehand- 
lung, Ausbessern von Wäsche und Kleidern. Hausarbeiten und Haushaltung. 
Körperliche Ubungen. 1 Stunde. 
Volkstümliche Übungen, Spiele, Reigen, Wandern, Eislauf, Schwimmen. 
Die Stoffauswahl in den etwa auf Grund von § 6 Absatz 3 eingeführten Fächern 
bleibt bis auf weiteres den einzelnen Anstalten überlassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.