Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

Muster IV. 
Zeugnis 
geboren den 19 nnn «........ ·....... 
................................ Bekenntnisses,vorgebildet..« 
hatstcham........................... 19...derPrüfungals 
Jugendleiterin 
nach der Prüfungsordnung vom 6. Februar 1918 unterzogen und in den 
Leistungen die Hauptzensur 
im Betragen die Zensur 
erhalten. 
Die Inhaberin hat das Recht, sich als staatlich geprüfte Jugendleiterin zu be— 
zeichnen. 
..................... Vorsitzender. 
(Stpl.) 
Einzelzensuren s. nächste Seite. 
1918. 5