6 I. Buch. Die Grundlagen des deutschen Staates.
heit, sobald sie ihn anriefen oder sie hierzu notorisch aufser stande
waren°.
Mit diesem Doppelzweck war grundsätzlich „jede Ein-
wirkung des Bundes in die innere Staatseinrichtung
und Staatsverwaltung ausgeschlossen“® Die Einzelstaaten
sollten gerade durch den Bund die Garantie ihrer Selbständigkeit,
Unabhängigkeit und vollen Gleichberechtigung empfangen.
Als Ausnahme von diesem Grundsatze, als „besondere Angelegen-
heiten, welche dem Grundvertrage des Bundes als solehem nicht not-
wendig angehören“ ’, wurden die Bestimmungen betrachtet, welche die
Bundesakte unter der Überschrift: „Besondere Bestimmungen“
— aa. 12 bis 20 — und hiernach die Wiener Schlulsakte — aa. 53
bis 65 — an ihren Schlufs stellten.
Hierhin gehörte die Verpflichtung der unter 300000 Seelen kleinen
Staaten zur Bildung eines gemeinschaftlichen oberen Gerichtes® —
eine Verpflichtung zu gegenseitiger Aushülfe unter den zur selb-
ständigen Organisation der Rechtspflege unfähigen Staaten.
Im übrigen waren ‚es Verabredungen über solche Angelegen-
heiten des inneren Staatslebens, deren Gleichförmigkeit als das Interesse
der beteiligten Staaten in demselben Sinne anerkannt wurde, wie
zahlreiche völkerrechtliche Verträge auch unter nicht näher verbun-
denen Staaten die Übereinstimmung einzelner innerer Einrichtungen
stipulieren, wenn unter den gegebenen Bedingungen das vereinzelte
Vorgehen eine thatsächliche Rückwirkung auf die politischen Zustände
der andern oder doch einen thatsächlichen Druck auf deren Haltung
voraussichtlich bewirken muls.
Die in dieser Richtung vorgesehenen Einrichtungen waren be-
schränkt auf die Vorschrift des a. 13 der Bundesakte: „In allen
Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden“, auf
die Feststellung eines „gleichmäfsig bleibenden Rechtszustandes“ für
die mediatisierten ehemaligen Reichsstände und den Reichsadel°, auf
die bürgerliche und politische Gleichberechtigung der christlichen
Religionsparteien !°, auf einzelne Seiten der Freizügigkeit der Unter-
thanen bei Grundeigentumserwerb, Übersiedelung und öffentlicher
Anstellung in einem anderen Staate!!.
Aber selbst in diesen „besonderen Angelegenheiten“ war es nicht
5 B.A.a. 11. W.S.A. aa. 26. 27. 36-48. 43. 50 No. 4.
6 W.S.A. a. 53.
' Protokolle zur „Schlufsakte der W. Ministerialkonferenzen“, heraus-
gegeben von L. K. Agidi. 1860. 8..82. 8 B.A. a. 12.
9 B.A. a2. 14. 10 B.A. a. 16. 1 BA, a. 18.