Full text: Deutsches Staatsrecht. Erster Band: Die Grundlagen des deutschen Staates und die Reichsgewalt. (1)

412 II. Buch. Die Reichsgewalt. 
die rechtlichen Verhältnisse beider Anstalten zum Publikum, 
ınithin die Voraussetzungen, unter welchen die Benutzung als ein 
Recht anerkannt wird, und die Rechte und Pflichten, die sich aus 
der verstatteten Benutzung entwickeln, insbesondere die Haftungs- 
‚pflichten der Verwaltung, die Gegenleistungen des Publikums nach Art 
und Höhe und Erhebungsweise und die etwaigen Befreiungsgründe *; 
die Feststellung der Beschränkungen und Verpflichtungen im 
Interesse des Post- und Telegraphenwesens, welche teils die Ver- 
waltungen der Einzelstaaten, der Kommunen und der öffentlich 
regulierten Unternehmungen’, teils die Unterthanen unmittelbar zu 
übernehmen haben$; 
die Sicherstellung des Betriebes beider Verkehrsanstalten gegen 
Vorenthaltungen und Eingriffe durch monopolistische Verbote und 
Regulierungen’, durch polizeiliche Ordnungsvorschriften®, durch 
Bestimmungen über Zwanesvollstreckunge? und durch Strafan- 
drohuneen !°; 
endlich die Bestimmungen über das administrative und gericht- 
liche Verfahren, in welchem die Rechte und Pflichten der Verkehrs- 
anstalten und der Unterthanen zur Geltung gebracht. werden !!. 
Allerdines die Verfassung selbst hat den ganzen Umfang der 
rechtlichen Regelung des Post- und Telegraphenwesens im einzelnen 
nicht umschrieben. Allein sie setzt ihn als selbstverständlich durch 
+ Postgesetz vom 28. Oktober 1871; Posttaxgesetz vom 21. Oktober 1871; 
Portofreiheitsgesetz vom 5. Juni 1869; Postordnung vom 8. März 1879 (mit 
zahlreichen ergänzenden und ändernden Nachträgen); Telegraphenordnung 
vom 15. Juni 1891; kaiserliche Verordnung über telegraphische Gebühren- 
freiheit vom 2. Juni 1877. Gesetz vom 16. Mai 1869 über Telegraphen- 
freimarken. 
5 Postgesetz $ 23; Eisenbahnpostgesetz vom 20. Dezember 1875; Bundes- 
ratsbeschlufs vom. 21. Dezember 1868 über die Verpflichtungen der Eisen- 
bahnverwaltungen im Interesse der Telegraphenverwaltung (Ludewig, Die 
Telegraphen $. 56); Bundesratsbeschlufs vom 25. Juni 1869 über die Ver- 
pflichtung der Strafsenbauverwaltungen im Interesse der Telegraphen- 
verwaltung (Preufs. Ministerialblatt für innere Verwaltung 1869 S. 221). 
6 Postgesetz 88 17. 18. 19. 21. 
? Postgesetz $ 1; Bekanntmachung über die Anlegung von Kommunal- 
telegraphenstationen vom 2. März 1869 (Preufs. Ministerialblatt f. i. V. S. 61); 
Reglement über die Eisenbahntelegraphen vom 7. März 1876 (Centralblatt S. 155). 
8 Postgesetz $ 50 No. 10. 9 Postgesetz $ 25. 
ı0 $, Strafgesetzbuch 8$ 317. 318. 354. 355; Postgesetz Abschnitt IV; 
Gesetz vom 13. Mai 1891, betr. die Abänderung von Bestimmungen des Straf- 
gesetzbuches. 
11 $, Postgesetz Abschnitt V; Portofreiheitsgesetz $ 7.
	        
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