Full text: Deutsches Staatsrecht. Erster Band: Die Grundlagen des deutschen Staates und die Reichsgewalt. (1)

$ 100. Übersicht. 599 
2. Die Regelung der Beziehungen der Gesellschaft zur Erdober- 
fläche, als des Stütz- und Standpunktes aller menschlichen Lebens- 
führung und zwar in doppeltem Betracht: | 
a. die Fixierung der Bevölkerung im Ansiedelungs-, Bau- 
und Wohnungswesen; 
b. die Ordnung der Bewegung der Bevölkerung in Frei- 
zügiekeitsrecht, Auswanderungs- und Vagabundenwesen. 
3. Die Verwaltung des gesellschaftlichen Verkehres! und zwar 
a. der Beförderungsmittel und Beförderungsanstalten für 
Personen, Güter und Nachrichten; 
b. der Mittel des geistigen Verkehres in den sprachlichen 
und sonstigen Darstellungs- und Verbreitungsweisen geistiger 
Vorgänge, insbesondere der Presse. 
4. Die Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und 
Zusammenwirkens durch Vorbeugung und Repression von Gemein- 
gefahren und von Störungen der „Ruhe und Ordnung“: die 
Polizei, das Wort hier nicht gefalst als die gegenständlich un- 
begrenzte, alle Verwaltungszweige durchdringende Befehls- und 
Zwangsgewalt, sondern als eine gegenständlich bestimmte, in der 
Ordnung der einzelnen Verwaltungszweige nicht erschöpfte und sie 
darum ergänzende Thätigkeit. 
C. Die Pflege der Volkswirtschaft 
folgt in ihren einzelnen Verwaltungszweigen dem Gange des wirt- 
schaftlichen Prozesses und begreift daher: 
1. die öffentliehrechtliche Vermögensordnung, insbesondere 
a. den öÖffentlichrechtlichen Schutz der Privatrechtsordnung 
des Vermögens, 
b. die öffentlichrechtliche Regelung des Arbeitsverhältnisses, 
e. das Enteignungsrecht; | 
2. die Verwaltung der einzelnen Produktionszweige 
a. in den Urproduktionen: Jagd und Fischerei, Landwirt- 
schaft und Viehzucht, Forstwirtschaft und Bergbau, 
b. im Gewerbe- und Fabrikwesen; 
3. die Verwaltung des Güterumsatzes, nämlich 
a. Geld-, Mals- und Gewichtswesen, 
b. Handelswesen, 
c. Kredit- und Bankwesen; 
4. die Regelung der Konsumtion 
! Über ihre Stellung in der Gesellschaftsplege und nicht in der Volks- 
wirtschaftspflege s. 8$ 67. 104. 113.
	        
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