$ 114. Mafs- und Gewichtswesen. Münz- und Papiergeldwesen. 663
teils im Zusammenhang mit anderen Ordnungen: dem Strafgesetzbuch,
dem Gesetze über das geistige Eigentum, der Gewerbeordnung und
seiner Zeit dem Soeialistengesetze, teils in selbständiger Behandlung
durch das Prefsgesetz vom 7. Mai 1874.
Dasselbe stellt den Grundsatz an die Spitze: „Die Freiheit der
Presse unterliegt nur denjenigen Beschränkungen, welche durch das
gegenwärtige Gesetz vorgeschrieben oder zugelassen sind.“ Allein es
verweist für den Betrieb der Preisgewerbe im wesentlichen auf die
Gewerbeordnung — $ 34° —. Es lälst die Verantwortlichkeit für
Handlungen, deren Strafbarkeit durch den Inhalt einer Druckschrift
begründet wird, sich bestimmen nach den bestehenden allgemeinen
Strafgesetzen — $ 20 — und fügt denselben nur einzelne besondere
strafbare Thatbestände hinzu — 88 15. 16. 17* —. Hiernach be-
schränkt sich das Prefsgesetz in der Hauptsache auf die Feststellung
der strafrechtlichen Verantwortlichkeiten, welche die an der Her-
stellung eines Prefserzeugnisses beteiligten Personen treffen — $S 20.
21. 22 —, auf die äufsere Ordnung der Presse, welche die Pflicht
begründet, durch Nennung der Namen des Verlegers, Druckers, Re-
dakteurs auf jeder Druckschrift und durch rechtzeitige Einreichung des
Pflichtexemplars bei periodischen Druckschriften den Behörden Kennt-
nis von den Personen und beziehentlich dem Erscheinen zu verschaffen
— 88 6—9 —, auf die Regelung des Beschlagnahmeverfahrens —
88 23—28 — und endlich auf die Verpflichtung des Redakteurs einer
periodischen Druckschrift zur Aufnahme von amtlichen Bekannt-
machungen und thatsächlichen Berichtigungen — 88 10. 11 —.
In allen diesen Bestimmungen des Prelsgesetzes wie der sonstigen
einschlagenden Gesetze hat sich das Reich gemäfs der Verfassung auf
die Rechte der Beaufsichtigung und Gesetzgebung beschränkt.
III. Kapitel.
Aus dem Gebiete der Volkswirtschaftspflege.
I. Mafs- und Gewichtswesen. Münz- und Papiergeldwesen.
8 114.
Wenn es die Aufgabe der Staatsverwaltung ist, innerhalb des
nationalen Gebietes die Gleichheit und Einheitlichkeit der Bedingungen
® Es schlagen insbesondere ein 88 14. 42a. 42b. 43. 44. 44a. 55. 56 der
GewerbeO.
* Zu $ 17 ist hinzugetreten a. III des Gesetzes vom 5. April 1888 über
die unter Ausschlufs der Öffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen.