Full text: Deutsches Staatsrecht. Erster Band: Die Grundlagen des deutschen Staates und die Reichsgewalt. (1)

824 II. Buch. Die Reichsgewalt. 
Könige von Preulsen ergriffen. Der hiefür entscheidende Akt war 
die Einsetzung des Generalgouvernements durch Kabinetts- 
ordre vom 14. August 1870. Er stützte sich völkerrechtlich auf das 
Recht der kriegerischen Occupation, im Verhältnis zu den kriegsver- 
bündeten deutschen Staaten auf die Eigenschaft des Königs von 
Preulsen als Oberbefehlshabers der deutschen Truppen, die ihm die 
norddeutsche Verfassung und die Schutz- und Trutzbündnisse von 1866 
beigelegt hatten. Seit dem Inkrafttreten aber der deutschen Reichs- 
verfassung mit dem 1. Januar 1871 wurde die Staatsgewalt in Elsals- 
Lothringen ausgeübt kraft des militärischen Befehles und des Rechtes 
über Krieg und Frieden, welche jetzt verfassungsmälsig dem deutschen 
Kaiser zustanden. Die Versailler Friedenspräliminarien vom 26. Fe- 
bruar und der Frankfurter Friedensvertrag vom 10. Mai 1871 über- 
trugen endlich das bisher oceupierte Gebiet „mit vollem Suveränetäts- 
und Eigentumsrechte“ auf das deutsche Reich. 
Aus der Reichsverfassung erwuchs die Pflicht, das erworbene 
Land in den Verfassungsbestand des Reiches einzufügen und ihm 
selbst die Rechtsgrundlage für seine innere staatsrechtliche Gestaltung 
zu verschaffen. 
Damit stand das Reich vor einer Entscheidung, die einer durch- 
aus verschiedenen Lösung in einer zweifachen Alternative fähig war. 
Entweder das Reich hielt fest an der Natur seines Staatswesens 
als Bundesstaates, die innerhalb seines gesamten Gebietes eine 
Gliederung nach Einzelstaaten zur Voraussetzung hat. Alsdann konnte 
es sich nur darum handeln, entweder Elsals- Lothringen aus einer 
Provinz, die es bisher war, in einen Einzelstaat zu gleichem Rechte 
mit den anderen durch einen besonderen Konstituierungsakt umzu- 
wandeln oder es einem anderen Einzelstaate einzuverleiben. Diese 
letztere Lösung ist es gewesen, die bei der Erwerbung Helgolands 
durch den Vertrag mit England vom 1. Juli 1890 eingeschlagen wurde. 
Die Insel vom Kaiser kraft seines völkerrechtlichen Vertragsrechtes 
für das deutsche Reich erworben, wurde durch das Reichsgesetz vom 
15. Dezember 1890 dem Bundesgebiet hinzugefügt, aber zugleich ihre 
Einverleibung in den preulsischen Staat vorgesehen. Ihre Erwerbung 
blieb daher ohne jeden Einfluls auf die verfassungsmälsigen Grund- 
lagen des deutschen Reiches. 
Oder aber — in der anderen Alternative — das Reich ent- 
schlofs sich, in Rücksicht auf Elsals-Lothringen die verfassungsmälsigen 
Grundlagen des Bundesstaates zu durchbrechen und damit seiner 
Staatsgewalt eine neue Gestalt zu geben. 
Für eine solche Entscheidung bot unter den beiden fremden
	        
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