4 Erstes Kapitel.
zwei Jahren, die zweite mit dem Ende der Präsidenturperiode
— 3. März 1801 — erlöschen.
Die Verfassungsmässigkeit der Ausnahmegesetze wurde von
den Republikanern unter der Führung des Thomas Jefferson
unddes James Madison mit Entschiedenheit bestritten. Alle
Befürchtungen, welche die Gegner einer starken Centralgewalt
bei Annahme der Verfassung im Interesse der Volksfreiheit und
in Aussicht auf das ‚Hereinbrechen einer absoluten, im besten
‚Falle einer konstitutionellen Monarchie geltend gemacht hatten,
schienen eingetroffen, ja überboten zu sein. Denn nicht ein-
mal das Schutzmittel bewährte sich, welches man in der An-
nahme der zehn ersten Amendements zur Verfassung sofort
durch den ersten Kongress für die Freiheit der Person und
Presse und gegen die Ausdehnung der Unionskompetenzen ge-
wonnen zu haben glaubte. Welche andere Schutzmittel sollte
man finden? | |
AufMadisons Anregung beschloss die Legislatur von Vir-
ginien, unter Betheurung unverbrüchlicher Treue gegen die
Verfassung sowohl der Union als des Landes, am 21. Dezember
1798 die Resolution:
„dass die Gewalten der Unionsregierung hervorgegangen
sind aus einem Vertrage, dessen Parteien die Staaten sind, und
dass jene nicht weiter autorisirt sind als die in dem Vertrag
aufgezählten Verleihungen reichen ;“
„dass in einem Falle absichtlicher, handgreiflicher und
gefährlicher Anmassung nicht verliehner Gewalten von Seiten
der Unionsregierung, die Staaten als Vertragsparteien das Recht
und die Pflicht haben, ihre Vermittlung eintreten? zu
lassen, um dem Umsichgreifen des Uebels zu wehren und die
den Staaten gebührenden Hoheiten, Rechte und Freiheiten,
innerhalb der ihnen angewiesenen Grenzen, aufrecht zu er-
halten;‘® .
„dass die Fremden- und Aufruhrs-Akte, auf Grund solcher
2 to interpose.