Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

4 Erstes Kapitel. 
zwei Jahren, die zweite mit dem Ende der Präsidenturperiode 
— 3. März 1801 — erlöschen. 
Die Verfassungsmässigkeit der Ausnahmegesetze wurde von 
den Republikanern unter der Führung des Thomas Jefferson 
unddes James Madison mit Entschiedenheit bestritten. Alle 
Befürchtungen, welche die Gegner einer starken Centralgewalt 
bei Annahme der Verfassung im Interesse der Volksfreiheit und 
in Aussicht auf das ‚Hereinbrechen einer absoluten, im besten 
‚Falle einer konstitutionellen Monarchie geltend gemacht hatten, 
schienen eingetroffen, ja überboten zu sein. Denn nicht ein- 
mal das Schutzmittel bewährte sich, welches man in der An- 
nahme der zehn ersten Amendements zur Verfassung sofort 
durch den ersten Kongress für die Freiheit der Person und 
Presse und gegen die Ausdehnung der Unionskompetenzen ge- 
wonnen zu haben glaubte. Welche andere Schutzmittel sollte 
man finden? | | 
AufMadisons Anregung beschloss die Legislatur von Vir- 
ginien, unter Betheurung unverbrüchlicher Treue gegen die 
Verfassung sowohl der Union als des Landes, am 21. Dezember 
1798 die Resolution: 
„dass die Gewalten der Unionsregierung hervorgegangen 
sind aus einem Vertrage, dessen Parteien die Staaten sind, und 
dass jene nicht weiter autorisirt sind als die in dem Vertrag 
aufgezählten Verleihungen reichen ;“ 
„dass in einem Falle absichtlicher, handgreiflicher und 
gefährlicher Anmassung nicht verliehner Gewalten von Seiten 
der Unionsregierung, die Staaten als Vertragsparteien das Recht 
und die Pflicht haben, ihre Vermittlung eintreten? zu 
lassen, um dem Umsichgreifen des Uebels zu wehren und die 
den Staaten gebührenden Hoheiten, Rechte und Freiheiten, 
innerhalb der ihnen angewiesenen Grenzen, aufrecht zu er- 
halten;‘® . 
„dass die Fremden- und Aufruhrs-Akte, auf Grund solcher 
2 to interpose.
	        
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