Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

10 Erstes Kapitel. 
die durchschnittlich 50 Prozent des Werthes betrugen, uuter 
dem 22. Mai 1824 Gesetz. 
Hier zum ersten Male traten der Süden und Norden 
scharf auseinander. Von den Südstaaten, welche naturge- 
mäss der Annäherung an den Freihandel zudrängten, stimmte 
nur Luisiana um seiner schutzbedürftigen Zuckerindustrie 
willen für, und von den nördlichen Staaten nur Massachusetts 
gegen die Erhöhung des Tarifes. 
Die Frage der Verfassungsmässigkeit des Tarifes wurde 
aufgeworfen. Die Ermächtigungsklausel der Verfassung für 
den Kongress: „To lay and collect Taxes, Duties, Imposts 
and Execises, to pay the Debts and provide for the common 
Defence and general Welfare of the United Staates“, gab zu 
den verschiedensten Auslegungen Raum. Mochte man auch 
zugestehn, dass die letzten Worte der Klausel keine selbst- 
ständige Gewalt verliehen, sondern nur den Endzweck der 
Besteuerung bezeichneten, so wurde doch von der einen Seite 
behauptet, dass hierunter Alles fiele, was durch den weiten 
Begriff der. gemeinsamen Vertheidigung und der allgemeinen 
Wohlfahrt gedeckt sei. Von der andern Seite dagegen wurde 
dieser weite Begriff nur als die allgemeine Bezeichnung der 
Aufgaben aufgefasst, welche dem Kongresse in den andern 
speziellen Ermächtigungsklauseln zugewiesen seien. Aufjeden 
Fall bestritt man das Recht einer Besteuerung, welche die 
Absicht habe, nur dem einen Theil der Staaten eine besondere 
Beglinstigung ihrer Interessen, überdies auf Kosten desandern 
Theiles zuzuwenden. 
Trotz dieser Einsprache und obwohl schon für die 
nächsten Jahre die gänzliche Tilgung der Unionsschuld bevor- 
stand, wurden bei den hergebrachten vierjährigen Revisionen 
des Tarifes durch die Akte vom 29. Mai 1828 abermals 
Erhöhungen einzelner Positionen (Eisen, Wolle, Wollen- 
waaren, Hanf, Flachs und Zucker) vorgenommen und kleinere 
Modifikationen durch die Akte vom 14. Juli 1832 festgestellt. 
Durch die Südstaaten ging eine allgemeine Bewegung. 
Im Dezember 1828 legten Südkarolina und Georgien Protest
	        
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