Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

18 Erstes Kapitel. 
demokratische Partei drängte zur Annexion von Texas und inden 
mexikanischen Krieg, selbstverständlich mit der Absicht, über 
die neuerworbenen Gebiete die häusliche Institution auszubrei- 
ten. Als trotzdem Kalifornien seine Aufnahme als freier Staat 
beantragte, bedurfte es daher neuer Auskunftsmittel. In den 
Kompromissen von 1850 wurde die Zulassung Kaliforniens 
als freien Staates nur um den doppelten Preis zugestanden, 
dass den Territorien Neu-Mexiko und Utah die freie Bestim- 
mung über die Zulassung der Sklaverei, auch für den Fall ihrer 
Aufnahme oder einzelner Theile derselben als Staaten der 
Union, überlassen bleibe und dass eine Verschärfung der ge- 
setzlichen Bestimmungen tiber den Einfang flüchtiger Sklaven 
stattfinde. 
Die erste Bestimmung hatte bereits den Missourikompro- 
miss durchbrochen, da die Territorien Utah mit Nevada jen- 
seits der der Sklaverei gezogenen Grenze fielen. Es war ein 
Schritt weiter, den Missourikompromiss selbst als verfassungs- 
widrig, als dem grossen Grundsatze der Selbstregierung 
widersprechend anzugreifen. Das Gesetz vom 30. Mai 1854 
über die Organisirung der Territorien von Nebraska und Kan- 
sas hob ihn förmlich auf. Die Kompetenz des Kongresses die 
Sklavenfrage in den Territorien zu reguliren war damit besei- 
tigt. An ihre Stelle trat der Grundsatz, dass die Entscheidung 
der Frage, ob. freier oder Sklavenboden, wie in den Staaten, 
so auch in den Territorien ausschliesslich der Bevölkerung 
zustehe. Es war der letzte mögliche Schritt als die Brecken- 
ridge-Demokraten, gestützt auf das Erkenntniss des obersten 
Gerichtshofes im Falle Dred Scott 1%, den Satz aufstellten, dass 
die Verfassung das Eigenthum der Bürger an Sklaven, welche 
sie in ein Territor einführen, verbürge und daran selbst durch 
Beschlüsse der Bevölkerung des Territores Nichts geändert 
werden könne, mit andern Worten, dass kraft der Verfassung 
alle Territorien der Einführung der Sklaverei geöffnet und 
1) Neumann. c. III pag. 366 ff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.